Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
(ots) - 20 verbotene Feuerwerkskörper zogen
Bundespolizisten am Samstagnachmittag (19. Oktober 2019) in Bad
Muskau aus dem Verkehr. Die "Knaller" waren während der Kontrolle
eines 18-Jährigen aus Wernigerode in dessen Einkaufstüte gefunden
worden. Einerseits fehlte den Erzeugnissen das erforderliche
Zulassungszeichen, andererseits handelte es sich zum Teil um
Feuerwerk der Kategorie drei.
Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie drei
verlangt der Gesetzgeber neben der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und
Zulassung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis.
Das Verbringen der Knallkörper in die Bundesrepublik wird nun
Konsequenzen für den jungen Käufer haben. Er wurde wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
Zudem wird ihm die Bundespolizei die Kosten, die im Zusammenhang
mit der ordnungsgemäßen Vernichtung der Produkte entstehen, in
Rechnung stellen.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wird auch in den kommenden
Wochen ein wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem
Landkreis Görlitz richten.
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein
aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer
Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der
Kennnummer der Prüfstelle.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und
Bestimmungen zum Erwerb von Feuerwerkskörpern. (https://www.bundespol
izei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/05Weitere-Themen/01_Illegale_Feuerw
erkskoerper/Illegale_Feuerwerkskoerper_node.html)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 21.10.2019 - 13:57 Uhr
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Görlitz; Weißwasser
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Polizeimeldungen
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