Kleintransporter reißt Schrankenbaum am Bahnübergang ab
(ots) -
Der 44 Jahre alte Fahrer eines Kleintransporters überquerte
Samstag (19.10.), gegen 14:00 Uhr mit seinem Fahrzeug den
Bahnübergang in Dutenhofen trotz Rotlichtphase und sich schließender
Schranke.
Hierbei wurde die Schrankenanlage erheblich beschädigt. Am
Unfallfahrzeug entstand geringfügiger Sachschaden.
Die Schadenshöhe an dem Bahnübergang wird insgesamt auf mehrere
tausend Euro geschätzt. Durch den Vorfall kam es zu erheblichen
Zugverspätungen und Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich des
Bahnübergangs.
Hinweis Bundespolizei: "Bahnübergänge dürfen nur befahren werden,
wenn ein zügiges Überqueren gewährleistet ist". -Keinesfalls darf
der Bahnübergang bei rotem Blinklicht und Signalton befahren werden
auch wenn die Schranken noch offen sind. -Das Andreaskreuz sagt
immer: "Schienenverkehr hat Vorrang" Deshalb muss bei Annäherung an
den Bahnübergang stets rechts und links geschaut werden, ob sich ein
Schienenfahrzeug nähert.
Erst nach dieser Prüfung kann und darf der Bahnübergang befahren
werden.
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34119 Kassel
Ralf Kämmerer
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Datum: 21.10.2019 - 14:13 Uhr
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