Beamte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vollstrecken an einem Tag gleich drei Haftbefehle
(ots) - Am Sonntag, den 20. Oktober
2019 vollstreckten die eingesetzten Streifen der
Bundespolizeiinspektion Magdeburg gleich drei aktuelle Haftbefehle:
In den frühen Morgenstunden kontrollierten Bundespolizisten gegen
03.00 Uhr einen 26-jährigen Mann in der Nähe der Bahnanlagen im
Stadtgebiet Stendal. Die sich anschließende fahndungsmäßige
Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab
einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal vom 14.
Oktober 2019. Demnach wurde er im Februar diesen Jahres wegen
unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von 20
Tagen oder einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Der Mann wurde
festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier
Stendal mitgenommen. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Er
konnte die Geldstrafe begleichen und somit gegen 04.00 Uhr von der
Dienststelle entlassen werden. Den zweiten Vollstreckungshaftbefehl
stellten Bundespolizisten um 20.45 Uhr auf dem Bahnhof in Merseburg
fest. Die fahndungsmäßige Kontrolle eines 25-Jährigen ergab eine
Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Halle vom
04. Oktober 2019. In diesem Fall wurde der Gesuchte bereits 2016
durch das Amtsgericht Merseburg wegen unerlaubtem Erwerb von
Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. In seinem Fall stand noch eine
Geldstrafe von 192 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe
von 16 Tagen aus. Auch er konnte die geforderte Geldsumme aufbringen
und somit auf freien Fuß gesetzt werden. Dieses Glück blieb einem
27-jährigen Mann verwehrt. Er wurde durch eine Streife der
Bundespolizei gegen 23.30 Uhr dabei beobachtet, wie er am Bahnhof
Magdeburg-Sudenburg die Gleise unbefugt überquerte. Die
Bundespolizisten sprachen ihn auf sein Fehlverhalten an, belehrten in
über die Gefahren und kontrollierten ihn. Die fahndungsmäßige
Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab
neben fünf Aufenthaltsermittlungen, hier dreimal durch die
Staatsanwaltschaft Braunschweig und zweimal durch die
Staatsanwaltschaft Magdeburg, ebenfalls einen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Dieser
wurde am 11. Oktober 2019 verfügt. Der Mann wurde im März 2019 durch
das Amtsgericht Halberstadt wegen einem schweren Fall des Diebstahls
zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und hatte sich
dem Strafantritt nicht gestellt. Die Bundespolizisten sprachen ihm
die Festnahme aus und übergaben den Mann an die Justizmitarbeiter der
Justizanstalt Burg. Die beiden Staatsanwaltschaften, die den
aktuellen Aufenthaltsort des Mannes benötigten, wurden durch die
Bundespolizisten schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.
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Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
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Datum: 21.10.2019 - 14:25 Uhr
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Stendal, Merseburg, Magdeburg
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