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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

ID: 2231304

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Oktober 2019
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage
gegen

die deutsche Staatsangehörige Carla-Josephine S.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied
an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§
129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Im
Zusammenhang hiermit wird ihr zudem ein Verstoß gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last
gelegt. Darüber hinaus besteht der hinreichende Tatverdacht der
Entziehung dreier Minderjähriger mit eingetretener konkreter
Todesgefahr, davon in einem Fall mit Todesfolge (§ 235 Abs. 2 Nr. 1,
Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 StGB), der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)
und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen, konkret der Eingliederung
eines Kindes unter 15 Jahren in eine bewaffnete Gruppe im
Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (§ 8
Abs. 1 Nr. 5 Var. 2 VStGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Carla-Josephine S. reiste im Herbst 2015 über die Niederlande und
die Türkei mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien, um dort
im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat (IS)" zu leben. Die Angeschuldigte nutzte für die
Abreise eine berufsbedingte Abwesenheit ihres Ehemanns aus, der mit
der Ausreise seiner Kinder nicht einverstanden war. In der Folgezeit
hatte er während deren Aufenthalts in Syrien keinen Einfluss auf das
Leben und die Lebensumstände der Kinder und konnte das ihm gemeinsam
mit Carla-Josephine S. zustehende Sorgerecht nicht mehr ausüben.





In Syrien lebte sie mit ihren Kindern in der Stadt Raqqa in
verschiedenen Unterkünften, die von Gegnern des IS bombardiert und
beschossen wurden. Alle drei Kinder wurden auf Veranlassung der
Angeschuldigten im Sinne des IS religiös unterrichtet und mussten
sich eine öffentliche Hinrichtung ansehen. Zudem ließ Carla-Josephine
S. ihren Sohn im Alter von sechs und sieben Jahren mehrfach in einem
Ausbildungslager der Terrororganisation militärisch, insbesondere im
Umgang mit Schusswaffen, ausbilden und Wachdienste leisten. Als er
die IS-Ideologie hinterfragte, meldete Carla-Josephine S. dies der
örtlichen "Religionspolizei". Wie von ihr beabsichtigt, wurde er
daraufhin von deren Mitgliedern gezüchtigt. Im Jahr 2018 kam ihr Sohn
bei einem Raketenangriff ums Leben.

Anfänglich versuchte Carla-Josephine S., ihren Ehemann in
Telefonaten ebenfalls zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dort
sollte er sich nach ihrem Willen für die Dauer von drei Monaten in
ein paramilitärisches Ausbildungslager des IS begeben und
anschließend für die Terrororganisation kämpfen. Hierzu war ihr
Ehemann jedoch nicht bereit. Die Angeschuldigte heiratete daher nach
islamischem Recht im Frühjahr 2016 einen aus Kenia oder Somalia
stammenden IS-Kämpfer. Dieser wies die Angeschuldigte in die
Handhabung eines vollautomatischen Sturmgewehrs des Typs Kalaschnikow
(AK 47) ein. Zudem betreute Carla-Josephine S. Geldtransaktionen für
IS-Mitglieder, die über einen internationalen Finanzdienstleiter
abgewickelt wurden. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erhielt
die Angeschuldigte von der terroristischen Vereinigung monatlich 100
US-Dollar.

Die Angeschuldigte war darüber hinaus Mitglied der "Katiba
Nusaiba". Bei dieser handelt es sich um eine Kampfeinheit des IS, die
ausschließlich aus weiblichen Angehörigen besteht. Carla-Josephine S.
fuhr als Mitglied dieser Einheit andere Frauen zum Schießtraining.
Zudem besaß sie eine Handgranate, um mit dieser bei einem
gegnerischen Angriff möglichst viele Gegner, sich und ihre Kinder zu
töten.

Nachdem die Angeschuldigte im Mai 2017 ein Kind zur Welt gebracht
hatte, verließ sie aufgrund der zunehmenden Bombardierungen im Juni
2017 mit ihren vier Kindern Raqqa. Ihr (neuer) Ehemann blieb dort
zurück und verstarb. Daraufhin erhielt sie von dem Witwenbüro des IS
einmalig 1.000 US-Dollar.

Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 6. Juni 2019 in
Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 24 vom 7. Juni 2019).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 21.10.2019 - 14:18 Uhr
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