(1481) Erneuter Polizeieinsatz wegen Softairwaffen - Warnhinweise
(ots) - Wie bereits mit Meldung 1427 berichtet, kam es am
11.10.2019 zu einem größeren Polizeieinsatz, weil Kinder/Jugendliche
mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hantierten. Am vergangenen
Samstagabend (19.10.2019) mussten aus selbigem Anlass erneut mehrere
Streifen ausrücken.
Gegen 21:00 Uhr wurden über die Leitstelle der VAG mehrere
Jugendliche mitgeteilt, die sich im Bereich des Hauptbahnhofes
gegenseitig mit sog. Softairwaffen beschießen sollen. Die anfahrenden
Streifen trafen die drei betreffenden Jugendlichen (16,16,15) im
U-Bahnverteiler an und nahmen sie vorläufig fest.
Die Jugendlichen wurden ihren Eltern übergeben.
Eine Beurteilung durch die Beamten vor Ort ergab, dass es sich
erkennbar um nicht gefährliche Schusswaffen, also nicht um sog.
Anscheinswaffen im Sinne des Waffengesetzes handelte.
Unter dem Begriff Anscheinswaffen werden Gegenstände
zusammengefasst, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Hierunter
fallen also auch sog. Softairwaffen, wenn sie wie eine echte
Schusswaffe aussehen und daher auch mit einer solchen verwechselt
werden können.
Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Waffengesetz.
Da es in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach zu ähnlich
gelagerten Fällen kam, ist es der Polizei wichtig, vor derartigem
Verhalten zu warnen:
-Vorfälle dieser Art ziehen i.d.R. einen größeren Polizeieinsatz
nach sich; Beamte werden unnötig gebunden
-Es wird standardmäßig eine Kostenübernahme des Polizeieinsatzes
geprüft.
Neben den strafrechtlichen Folgen bzw. den im Einzelfall
auftretenden möglichen Kosten, warnt die Polizei eindringlich vor dem
Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit. Beamte, die an einen
Einsatzort gerufen werden, müssen grundsätzlich von einer scharfen
Schusswaffe ausgehen und ihre Maßnahmen dementsprechend danach
ausrichten. In der Praxis können Anscheinswaffen, insbesondere aus
der Distanz, oftmals nicht von einer echten Waffe unterschieden
werden, was im Ernstfall schwerwiegende Konsequenzen für den Führer
der Waffe haben kann.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Gefahren im Umgang mit
diesen Gegenständen eindringlich hinzuweisen.
Janine Mendel/n
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Datum: 21.10.2019 - 15:48 Uhr
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