Zwei Autos am Wochenende gestohlen
(ots) - (mb) In Elsen sind am vergangenen Wochenende ein
Ford und ein BMW gestohlen worden.
Der erste Autodiebstahl fiel am Samstag gegen 07.10 Uhr an der
Metropstraße auf. Die Besitzer eines weißen Ford Kuga hatten ihren
Wagen am Freitagnachmittag unter dem Carport an ihrem Einfamilienhaus
abgestellt. Über Nacht war das mit einem keyless-go-System
ausgestattete Fahrzeug entwendet worden. Das zwei Jahre alte SUV
hatte ein PB-Kennzeichen, schwarze 19 Zoll Felgen, rote Bremsbeläge
und ein großes Panoramaschiebedach.
Gegen 08.20 Uhr wurde an der Nesthauser Straße ein weiterer
Autodiebstahl bemerkt. Der weiße BMW M3 soll laut Zeugen morgens
gegen 07.00 Uhr noch in der Einfahrt gestanden haben. In diesem Fall
konnte das Auto vermutlich nicht von den Tätern geöffnet werden. Die
Diebe hatten den Wagen wahrscheinlich auf ein Transportfahrzeug oder
einen Transportanhänger gezogen. Das ebenfalls in Paderborn
zugelassene Fahrzeug hatte blaue Felgen und blaue Spoilerlippen.
Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht
haben. Sachdienliche Hinweise unter Telefon 05251/3060.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251/306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Paderborn
Telefon: 05251/ 306-1222
Original-Content von: Polizei Paderborn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.10.2019 - 16:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2231525
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PB
Stadt:
Paderborn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Autos am Wochenende gestohlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Paderborn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).