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Abschiebehaft nach Verstoß gegen Wiedereinreisesperre

ID: 2232052

(ots) - Aufgrund des Verstoßes gegen eine bestehende
Wiedereinreisesperre wurde ein 31-Jähriger in Abschiebehaft genommen.

Der marokkanische Staatsangehörige sprach am Sonntagmittag eine
Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Freiburg an und suchte um
Asyl nach. Bei der Überprüfung des ausweislosen Mannes stellte die
Streife fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl zur
Ausweisung/Abschiebung vorliegt. Zudem bestanden zwei Ausschreibungen
zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahl bzw. räuberischen
Diebstahl. Der 31-Jährige wurde zunächst vorläufig festgenommen und
verblieb auf richterliche Weisung bis zum Folgetag im Gewahrsam der
Bundespolizei. Am Montag wurde durch die zuständige Ausländerbehörde
ein Antrag auf Abschiebehaft gestellt. Diesem Antrag wurde durch das
Gericht entsprochen, so dass der Gesuchte durch die Bundespolizei zur
Sicherung der Abschiebung in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert
wurde. Der 31-Jährige hatte bereits 2016 einen Asylantrag gestellt,
welcher 2017 abgelehnt wurde. Ebenfalls 2017 wurde dem Mann die
Abschiebung angedroht und ein 50-monatiges Einreise- und
Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen. Da der Mann unbekannt, nach
seinen eigenen Angaben ins Ausland, verzog konnte die Abschiebung
2017 nicht durchgeführt werden. Aufgrund der unerlaubten Einreise
entgegen des bestehenden Einreiseverbotes und der unerlaubten
Einreise ohne gültige Reisedokumente legt die Bundespolizei
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft vor.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
Telefon: 07628 8059-104
E-Mail: Pressestelle.weil(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 22.10.2019 - 13:18 Uhr
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