Fahren ohne Fahrerlaubnis u. a.
(ots) - Nach kurzer Verfolgung konnte am 23.10.2019
gegen 00:30 Uhr ein 25-jähriger Motorradfahrer gestellt werden, der
einer Funkstreifenbesatzung in der Dinglerstraße aufgefallen war,
weil er mit einem unbeleuchteten Krad auf dem Gehweg in Gegenrichtung
unterwegs war.
Über die Bismarckstraße und Uhlandstraße wollte der Mann auf den
Herzogplatz flüchten, wo er beim Einfahren mit dem Vorderrad an einem
Betonpoller hängen blieb und zu Fall kam. Verletzt wurde er dabei
nicht.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der junge Mann keine
Fahrerlaubnis für das Motorrad besitzt und das Gefährt nicht
versichert ist. Der 25-Jährige stand zudem unter Alkohol- (Test ergab
0,53 Promille Atemalkoholgehalt) und Amphetamineinfluss und hatte ein
Springmesser (verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz) mit
Amphetaminanhaftungen bei sich. Das Messer wurde mit dem Ziel der
Einziehung sichergestellt, dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Er muss sich wegen der Delikte im Straßenverkehr (Trunkenheitsfahrt,
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz) und Verstößen gegen das Waffen- und
Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Zweibrücken
Telefon: 06332-976-0
www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Pirmasens, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Polizei untersagt Radfahrer die Weiterfahrt">
Datum: 23.10.2019 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2232515
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDPS
Stadt:
Zweibrücken
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis u. a."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Pirmasens (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).