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Zwischen Verständnis und Gefahr - Parken auf der Autobahn

ID: 2232755

(ots) -
Autobahn Mittelhessen: Wer nachts auf der Autobahn unterwegs ist,
der kennt die Bilder von LKW die auf dem Standstreifen, in
Nothaltebuchten oder in den Zu- und Abfahrten der Autobahnparkplätze
abgestellt sind. Auch die Polizei kennt diese Bilder und ist bei
ihren Kontrollen bemüht den Mittelweg zwischen Verständnis für die
Not der LKW-Fahrer und einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu
finden. Kein einfacher Weg.

LKW-Fahrer sind gesetzlich verpflichtet regelmäßige Pausen
einzulegen. Nachts eine geeignete Parkmöglichkeit an der Autobahn zu
finden gestaltet sich aber oft schwierig. Bevor es dann zu einer
Überschreitung der Lenkzeiten kommt, suchen sich die Brummifahrer
andere Parkmöglichkeiten, die nicht immer eine akzeptable Alternative
darstellen. So verhindern sie einen Verstoß gegen die
Sozialvorschriften und damit ein empfindliches Bußgeld. Gerade in der
Dunkelheit sind die Brummis trotz ihrer Größe oft kaum zu erkennen
oder als stehendes Hindernis für den fahrenden Verkehrsteilnehmer
wahrnehmbar. Bei einer schlechten Parkplatzwahl besteht also die
Gefahr eines Unfalls mit möglichen schwerwiegenden Folgen, den die
Beamten der Autobahnpolizei Mittelhessen verhindern möchten.

Jede Nacht sind sie daher auf den rund 200 Kilometern Autobahn
unterwegs, für die sie zuständig sind, um Gefahrenstellen zu erkennen
und zu beseitigen. In der Nacht zum heutigen Dienstag hatten sie
dabei wieder einmal einen besonderen Blick auf die gefährlich
abgestellten Brummis. Mit viel Verständnis für die Situation der
LKW-Fahrer, die keinen normalen Parkplatz mehr gefunden hatten,
weckten sie entlang der Autobahn 5 nur diejenigen Fahrer aus dem
Schlaf, die mit ihrem Gefährt eine Gefahr für andere darstellten.
Dazu zählten die Fahrer, die ihren LKW im Zubringer der Parkplätze
abgestellten hatten oder die Beschleunigungsspur dahinter so




zuparkten, dass Parkplatznutzer ohne erst beschleunigen zu können
direkt vom Parkplatz auf die Autobahn hätten fahren müssen.

13 LKW-Fahrer waren es nach rund 7 Stunden Kontrollzeit zwischen
18 und 01 Uhr, die weiterfahren und einen neuen Parkplatz suchen
mussten. "Sie parkten auf der Autobahn und gefährdeten dabei andere"
lautet der Tatbestand im Bußgeldkatalog, aufgrund dessen sie 85 Euro
Bußgeld zahlen müssen und einen Punkt im Fahreignungsregister in
Flensburg bekommen. Die ausländischen Fahrzeugführer mussten eine
Sicherheitsleistung zahlen, die sich aus Bußgeld und
Verwaltungsgebühr zusammensetzt und sich auf 110 Euro beläuft.

Bei den Kontrollen stellten die Polizisten auch einen 31-jährigen
LKW-Fahrer aus Polen fest, der mit einem Sattelzug einer Firma aus
dem Kreis Ludwigsburg unterwegs war. Als einzig Kontrollierter durfte
er sein Gefährt nicht selbst wegfahren. Der Grund dafür: Er ist nicht
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein Abschleppdienst fuhr den
gegen 20.50 Uhr an der Rastanlage Wetterau-West kontrollierten
Sattelzug daher von der Autobahn. Gegen den 31-Jährigen wird wegen
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Er musste eine
Sicherheitsleistung von 300 Euro zahlen.

Zum gegenseitigen Verständnis sei abschließend noch einmal
erwähnt: Klar ist, dass abgestellte LKW keine Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmer darstellen dürfen. Doch wer sich das nächste Mal
über einen eher kurios abgestellten LKW aufregt, der sollte wissen,
dass die Fahrer sich an gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten halten
müssen. Leider mangelt es sowohl an deutschen Autobahnen, als auch
außerhalb derer oft an ausreichend Parkraum für die großen Gefährte.
Das bringt die Fahrer*innen regelmäßig in die Situation keinen
Parkplatz mehr für ihr Gefährt zu finden. Sie müssen aber eine Pause
einlegen - nicht nur von Gesetzes wegen - übermüdet sollte ja
schließlich auch keiner mehr fahren. Also drücken Sie vielleicht ein
Auge zu, wenn der Laster doch mal ungünstig steht oder ein
PKW-Parkplatz vom LKW blockiert wird. Sollte die Wahl des Parkplatzes
jedoch eine Gefahr für andere darstellen, dann informieren Sie bitte
die örtliche Polizei.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
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Grüner Weg 3
61169 Friedberg
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Datum: 23.10.2019 - 13:07 Uhr
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