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Horrende Rechnung nach Rohrreinigung

ID: 2232867

(ots) - Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit
gegen zwei 35 und 58 Jahre alte Firmeninhaber zweier
Handwerksunternehmen, die im Verdacht stehen, anlässlich einer
Rohrreinigung Ende September 2019 massiv überteuerte Leistungen in
Rechnung gestellt zu haben. Ein 25 Jahre alter Wohnungsinhaber aus
Degerloch, dessen Keller aufgrund eines verstopften Rohrs unter
Wasser stand, beauftragte zur Beseitigung der Verstopfung einen
Rohrreiniger. Die Kontaktdaten des scheinbar ortsansässigen
Unternehmens hatte dessen 55 Jahre alte Mutter zuvor im Internet
gefunden. Nachdem der Handwerker erschien, begann dieser zunächst im
Keller mit seinen Arbeiten. Nach rund einer Stunde stellte sich
heraus, dass er offenbar das falsche Rohr gereinigt hatte. Daraufhin
öffnete er außen am Haus ein Abflussrohr und entfernte bereits nach
wenigen Minuten die Verstopfung. Nach Abschluss der Arbeiten
erstellte der Reiniger eine Rechnung in Höhe von über 2.500 Euro.
Darüber hinaus soll er den 25-Jährigen aufgefordert haben,
unverzüglich und in bar die Rechnung zu begleichen. Als der
Wohnungsinhaber signalisierte, eine derart hohe Summe nicht bezahlen
zu wollen, einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von zunächst
1.000 Euro, die der 25-Jährige noch vor Ort beglich. Die Summe hatte
der Handwerker offenbar zuvor mit seinem Vorgesetzten, mutmaßlich dem
35 Jahre alten Firmeninhaber, abgesprochen. Überraschend war, dass
der Briefkopf der ausgestellten Rechnung ein Unternehmen aus dem Raum
Frankfurt am Main zeigte. Noch am selben Abend war das Rohr wieder
verstopft und der 25-Jähirge erstatte bei der Polizei Anzeige. In den
nächsten Tagen gingen bei der Mutter des Wohnungsinhabers mehrere
Anrufe eines mutmaßlich 58 Jahre alten weiteren Firmeninhabers aus
dem Raum Essen ein, welcher die Frau offenbar unter Druck setzte, den
noch offenen Betrag zu bezahlen. Der 25-jährige Sohn hat




zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet. Die Kriminalpolizei
leitete gegen die beiden Firmeninhaber ein Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts des Wuchers ein. Die Ermittlungen zur Identität des
eigentlichen Rohrreinigers dauern noch an.

Präventionstipps der Polizei:

- Vergewissern Sie sich im Falle eines eingetretenen Schadens
zunächst, ob dieser sofort behoben werden muss. Kann die
Reparatur bis zum nächsten Werktag warten? So haben Sie Zeit,
ein Angebot zu prüfen und dieses zu vergleichen.
- Benutzen Sie, wenn möglich, ein gedrucktes Telefonbuch, um einen
Handwerker zu finden. Gegebenenfalls können Sie einen Handwerker
in Ihrer Nachbarschaft persönlich und direkt aufsuchen.
- Sollten Sie einen Anbieter aus dem Internet gefunden haben,
erfragen Sie noch am Telefon den genauen Standort der Firma, um
hier bereits böse Überraschungen bei den möglichen
Anfahrtskosten zu vermeiden.
- Bedenken Sie bei der Suche im Internet: Bewertungen können
falsch und die Suchergebnisse beeinflusst sein. Achten sie dabei
auf Hinweise wie "Werbung" oder "gesponsert".
- Klären sie noch vor der Beauftragung die Kosten ab, im Idealfall
bereits am Telefon und lassen sie sich vor Beginn der Arbeiten
ein Preisverzeichnis aushändigen.
- Es muss auf Verlangen noch vor Bezahlung eine (hand)schriftliche
Rechnung ausgehändigt werden, diese wird auch für die eigene
Steuererklärung benötigt.
- Gehen Sie für noch nicht erbrachte Leistungen nicht in Vorkasse.
Eine Zahlung sollte erst dann erfolgen, wenn der Handwerker den
Auftrag auch tatsächlich ausgeführt hat und der Schaden behoben
ist.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, ziehen Sie einen
Angehörigen, Freund oder Nachbarn hinzu und holen Sie sich im
Zweifel weitere Angebote ein. Wenn Sie sich unsicher fühlen:
rufen Sie die Polizei unter der 110 oder Ihre örtliche
Polizeidienststelle an.

Weitere Präventionstipps finden sie unter
http://www.polizei-beratung.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 / 8990 - 1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle(at)polizei.bwl.de
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Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: 0711 8990-3333
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