Konkretisierung der Pressemeldung vom 23.10.2019/16.45 Uhr
(ots) - In der bisherigen Meldung über einen
Gaststätteneinbruch in TÜbingen war die Formulierung "Geldautomaten
aufgebrochen" missverständlich. Es handelte sich natürlich um
Geldspielautomaten. Bitte verwenden Sie die nachstehende Version:
Tübingen (TÜ): Geldspielautomaten aufgebrochen
Auf den Inhalt mehrerer Spielautomaten hatte es ein unbekannter
Einbrecher abgesehen, der am Mittwochmorgen, zwischen sechs und
sieben Uhr in eine Gaststätte in der Karlstraße eingedrungen ist.
Nach dem Aufhebeln eines Fensters gelangte der Täter in den Gastraum,
wo er drei Automaten gewaltsam öffnete und ausplünderte. Mit dem
Bargeld machte er sich wieder aus dem Staub. Das Polizeirevier
Tübingen ermittelt. (ak)
Rückfragen bitte an:
Andrea Kopp (ak), 07121/942-1101
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
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Datum: 23.10.2019 - 17:03 Uhr
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