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"Sie sind zu breit" - Verkehrsschilder und ihre Bedeutung

ID: 2233117

(ots) -
Autobahn 5: Nein, es handelt sich um keine Gesundheitskontrollen,
die die Autobahnpolizei Mittelhessen am Mittwochmorgen auf der A 5
durchführte. Die geahndete Überbreite hatte rein gar nichts mit den
Fahrzeuginsassen zu tun, sondern ausschließlich mit deren Gefährten.
Und da galt es für die Beamten viel Aufklärungsarbeit zu leisten.

Im Baustellenbereich zwischen Friedberg und Ober-Mörlen gilt
derzeit auf den linken Spuren, die auf der Gegenfahrbahn geführt
werden, eine Höchstbreite von 2,10 m für Fahrzeuge, wie es vielfach
in Baustellen üblich ist. Wie breit das eigene Fahrzeug ist, dass
wissen aber viele Fahrzeugführer offensichtlich nicht. Insgesamt 22
Fahrzeuge zogen die Kontrolleure wegen Überbreite zwischen 09 und 11
Uhr aus dem fließenden Verkehr auf die Raststätte Wetterau Ost. Die
wenigsten von ihnen waren sich darüber bewusst, dass ihre Fahrzeuge
breiter als 2.10 m waren. Nicht nur Fahrer von Kleintransportern,
auch PKW-Fahrer zählten zu den überraschten Kontrollierten, die mit
einem Maßband noch einmal verdeutlicht bekamen, welche Breite ihr
Fahrzeug tatsächlich hat. Dabei ist nämlich nicht die Fahrzeugbreite
aus dem Fahrzeugschein ausschlaggebend, sondern die tatsächliche
Breite, zu der auch die Spiegel dazuzählen.

Mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro für ihren Verstoß kamen die
Fahrzeugführer recht günstig davon. Viel wichtiger als eine Strafe
war es den Kontrolleuren aber auch auf die Problematik aufmerksam zu
machen. Viele schätzen ihre Fahrzeugbreite falsch ein, was dann eine
Ursache für Unfälle im Baustellenbereich sein kann. Die Beamten
ermuntern daher dazu, gerne einmal selbst von einer Seite
Außenspiegel zur anderen Seite Außenspiegel nachzumessen, um
demnächst bei Beschilderungen in Baustellenbereich zu wissen, welche
Spur sie erlaubter Weise und damit sicher nutzen können.





Im Rahmen der Kontrollen konnten die Beamten auch einen
Fahrzeugführer aus dem Verkehr ziehen, der mit zur Blutentnahme
musste, weil er im Verdacht steht unter Drogeneinfluss gefahren zu
sein. Drei weitere Fahrer müssen sich wegen des Überholens im
Überholverbot verantworten und einer wegen der Nutzung des Handys
während der Fahrt.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
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Grüner Weg 3
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Datum: 24.10.2019 - 08:00 Uhr
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