Mannheim-Neckarstadt: 20- und 24-Jähriger wg. des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der StA MA in Haft
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Mannheim am Dienstag, den 22.10.2019, zwei Haftbefehle gegen einen
20-jährigen und 24-jährigen Deutschen und setzte einen Haftbefehl
gegen einen weiteren 23-jährigen Deutschen außer Vollzug.
Das Trio steht im dringenden Verdacht, seit spätestens Oktober
2019 im Bereich Mannheim-Neckarstadt einen schwunghaften Handel mit
Marihuana betrieben zu haben, um ihren Lebensunterhalt zu
finanzieren.
Aus einer sogenannten "Bunkerwohnung" im Stadtteil
Neckarstadt-West sollen die dringend Tatverdächtigen ihre
Betäubungsmittel verkauft haben.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung am 21.10.2019 gegen 22:30 Uhr
wurde über ein Kilogramm Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt.
Teilweise waren die Betäubungsmittel verkaufsfertig portioniert,
zudem wurden weitere Beweismittel, die auf ein Drogenhandeln
hindeuteten, aufgefunden. Der 24-Jährige führte zudem über 1.000 EUR
mit sich, die mutmaßlich aus Drogengeschäften stammten.
Die drei Beschuldigten wurden am 21.10.2019 von Beamten des
Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt vorläufig festgenommen.
Wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
beantragte die Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehle für das Trio.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim erließ am Folgetag
Haftbefehle gegen die 20 und 24 Jahre alten Beschuldigten wegen
Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Sie wurden danach in verschiedene
Justizvollzugsanstalten verbracht. Der Haftbefehl gegen den
23-Jährigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, er wurde nach
der Vorführung wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der
Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg
dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 24.10.2019 - 09:28 Uhr
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