Aktion Radschlag
Fahren Sie mit Licht, bitte!
(ots) -
Kreis Gütersloh (FK) - Wer in den letzten Tagen früh auf den
Straßen unterwegs war, hat es sicher bemerkt: Es ist Zeit, sich über
die richtige Beleuchtung Gedanken zu machen.
Für Autofahrer selbstverständlich, kann nahezu jeder von einer
Situation berichten, in der er einen Fahrradfahrer in der Dunkelheit
nicht richtig oder fast zu spät erkannt hat. Tragisch wird es, wenn
es aufgrund mangelhafter Beleuchtung zu einem Verkehrsunfall kommt.
Bitte bedenken Sie: Nur weil Sie alles sehen, können nicht alle
Sie sehen.
Die richtige Fahrradbeleuchtung kann Leben retten.
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequellen dürfen abnehmbar
sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn
die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Der
Frontscheinwerfer muss ein weißes Licht haben. Das Rücklicht ein
rotes Licht. Geändert hat sich bereits vor einigen Jahren, dass die
Front- und Rückstrahler nicht mehr nur dynamobetrieben sein müssen.
Eine Akku- oder Batterie versorgte Beleuchtung (StVZO Zulassung
beachten; meist eine Wellenlinie mit dem Buchstaben K und einer
Zahlenkombination) ist ebenfalls erlaubt. Zudem sollte das Fahrrad
Reflektoren in den Speichen, vorne und hinten, haben. Diese sind
gerade beim Überqueren von Straßen wichtig!
Verunglückte Radfahrer stellen im Kreis Gütersloh einen Anteil von
mehr als 30 % an der Gesamtanzahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten
dar; im Vergleich zum Jahr 2017 ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit
Radfahrern (inklusiv Pedelecfahrern) nochmals deutlich gestiegen.
(2017: VU mit Radfahrer 675 mit 491 Verletzten; 2018: VU 772 mit 588
Verletzten). Mit der Aktion "Radschlag" sollen Verkehrsunfälle mit
Beteiligung von Fahrradfahrern durch konsequente Ahndung von
Verkehrsverstößen von und gegenüber Fahrradfahrern bekämpft werden.
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Datum: 25.10.2019 - 09:12 Uhr
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