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Dachstuhlbrand (Folgemeldung);

Entstempelte Kennzeichen;

Ein Unfall - Drei Anzeigen

ID: 2234023

(ots) - Manderbach - Dachstuhlbrand (Folgemeldung)
(Bezug: Presseinformation v. 24. Oktober)

Nach dem Brand des Mehrfamilienhauses in der Straße Fauleborn
mussten zwei Bewohner, ein 39 Jahre alter Mann und eine 72-jährige
Frau, wegen des Verdachts der Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.
Beide waren nach Zeugenaussagen ansprechbar. Über die Schwere der
Verletzungen liegen der Polizei derzeit keine Kenntnisse vor. Der
Schaden am Haus beläuft sich nach ersten Schätzungen auf einen hohen
sechsstelligen Betrag. Das unterkellerte Haus hat inklusive
Dachgeschosswohnungen drei Etagen. Das Feuer brach nach ersten
Ermittlungen in einer der Dachgeschosswohnungen aus. Eine intensivere
Brandursachenermittlung war bislang noch nicht möglich, sodass zur
Ursache derzeit keine Angaben möglich sind. Das komplette Gebäude war
nach dem Brand durch die unmittelbaren Brandfolgen im Dach und die
anschließenden Löscharbeiten nicht mehr bewohnbar. Die Organisation
der etwaig notwendigen Unterbringung der übrigen Hausbewohner
erfolgte durch das Ordnungsamt Dilllenburg. Die Löscharbeiten waren
gegen 16.30 Uhr endgültig abgeschlossen. Die Ermittlungen zur
Brandursache dauern an.

Dillenburg - Entstempelte Kennzeichen

Am Donnerstag, 24. Oktober, um 20.20 Uhr fiel einer Zivilstreife
der Polizei auf der B 277 zwischen Dillenburg und Herborn ein Daimler
mit offenbar entstempelten Kennzeichen auf. Bei der Kontrolle stellte
sich heraus, dass der Fahrer, ein Rentner im Alter von 72 Jahren,
zwar einen Führerschein hat, er jedoch ein Auto steuerte, dass
bereits seit Juni dieses Jahres stillgelegt ist. Der Wagen war daher
weder zugelassen noch versichert und die Fahrt damit zu Ende.

Ewersbach - Ein Unfall - Drei Anzeigen

Ein Unfall auf der Hauptstraße in Ewersbach führte gleich zu
mehreren Anzeigen. Der Verursacher muss sich wegen des Unfalls




verantworten, der beteiligte Rollerfahrer wegen Fahrens ohne
Führerschein und der Rollerbesitzer schließlich, weil er das Fahren
ohne Führerschein zugelassen hat. Der Unfall passierte gegen 20.40
Uhr. Ein Autofahrer stand auf der L3044 (Hauptstraße) am rechten
Fahrbahnrand und wollte wenden. Beim Wenden kam es zum Zusammenstoß
mit dem vorrangberechtigten Motorroller. An beiden Fahrzeugen
entstanden Schäden, der Roller, wohl ein bis zu 60 km/h schnelles
Kleinkraftrad war nicht mehr fahrbereit. Nach kurzem Gespräch, bei
dem der Rollerfahrer sich auswies und angab, keinen Rettungswagen zu
benötigen, hob er sein Zweirad auf und ging, den Roller schiebend,
einfach weg. Grund dafür war vermutlich die Tatsache, dass er keinen
gültigen Führerschein für den Roller besaß. Die Polizei traf den
Rollerfahrer dann daheim an. Er stand nicht unter Alkohol- und oder
Drogeneinfluss. Das Zweirad stellte die Polizei zur technischen
Überprüfung sicher.

Martin Ahlich

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