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Bundesweite Durchsuchungen wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften

ID: 2234649

(ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, das
Bundeskriminalamt und Polizeibehörden der Bundesländer haben am
23.10.2019 wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des
Besitzes von kinderpornografischen Schriften die Wohnungen von 21
Tatverdächtigen in 11 Bundesländern durchsucht und zahlreiche
Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt.

Die Beschuldigten im Alter von 14 bis 26 Jahren stehen im
Verdacht, kinderpornografische Videodateien über soziale Netzwerke
geteilt und verbreitet zu haben. Bei den Videodateien handelt es sich
zum einen um eine mutmaßlich im Jahr 2014 entstandene Aufnahme, die
zwei US-amerikanische Kinder bei Vornahme sexueller Handlungen zeigt.
Es besteht der Verdacht, dass diese Aufnahme durch einen sogenannten
"Cybergrooming"-Übergriff eines Dritten gefertigt wurde. Bei der
weiteren Videodatei handelt es sich um die Aufnahme einer
Vergewaltigung eines ca. 10 Jahre alten Kindes durch zwei Jugendliche
in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan.

Im Einzelnen fanden Durchsuchungsmaßnahmen in folgenden
Bundesländern statt:

Baden-Württemberg, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Landkreis
Göppingen

Berlin, 2 Tatverdächtige

Hamburg, 2 Tatverdächtige

Hessen, 4 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Landkreis
Darmstadt-Dieburg, Frankfurt am Main, Main-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort:
Landkreis Vorpommern-Greifswald

Niedersachsen, 2 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Landkreis
Harburg, Landkreis Rotenburg

Nordrhein-Westfalen, 4 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte:
Landkreis, Siegen-Wittgenstein, Stollberg, Wuppertal

Rheinland-Pfalz, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Landkreis




Südwestpfalz

Sachsen-Anhalt, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Saalekreis

Schleswig-Holstein, 2 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Lübeck,
Landkreis Ostholstein

Thüringen, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsorte: Landkreis
Hildburghausen

In Bayern erfolgte am 23.10.2019, unter der Sachleitung der
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern
(ZCB), eine Durchsuchungsmaßnahme bei einem Tatverdächtigen im
Landkreis Landsberg am Lech.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das
Bundeskriminalamt bedanken sich bei allen an den operativen Maßnahmen
beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer für die hervorragende
Zusammenarbeit.

gez. Georg Ungefuk, Oberstaatsanwalt

Hintergrundinformationen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das
Bundeskriminalamt beobachten in den letzten Monaten vermehrt, dass
einzelne Videodateien mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten
von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern über soziale
Netzwerke im Internet geteilt werden. Die Inhalte der Aufnahmen
werden hierbei häufig bagatellisiert und zum Teil mit als lustig
empfundenen Texten und Emojis versehen. Bei den geteilten
Videodateien handelt es sich nicht selten um Aufnahmen, bei denen
anzunehmen ist, dass diese durch Cybergrooming-Übergriffe entstanden
sind. Bei einer Videodatei, die in den letzten Monaten sehr häufig
über soziale Netzwerke geteilt wurde, handelt es um die Aufnahme der
Vergewaltigung eines ca. 10-jährigen Jungen in einem Steinbruch,
mutmaßlich in Afghanistan. Die Persönlichkeitsrechte der Opfer werden
durch die vielfache Verbreitung der Aufnahmen in erheblicher Weise
verletzt.

Informationen zu der ZIT:

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)
wurde am 01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet. Seit dem 08.07.2019
hat die Zentralstelle ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie besteht
derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter und 8
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie einem Oberstaatsanwalt als
Pressesprecher.

Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für
Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in
Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von
Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet
die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren
aus den Deliktsbereichen:

-Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug
zum Internet,

-Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen
sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im
Darknet),

-Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe,
Datendiebstahl und Computerbetrug),

-Hasskriminalität im Internet (Hate Speech).

Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern,
Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das
deutsche Gründungsmitglied in dem Judicial Cybercrime Network, einem
europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der
Internetkriminalität.




Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-554 5113
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.10.2019 - 10:00 Uhr
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