Alkoholisiert auf dem E-Scooter
(ots) - Am Sonntag, 27.10.19 gegen 04:00 Uhr fiel einer
Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Mainz 1 die Fahrerin
eines E-Scooter auf, die im Rahmen ihrer Fahrt im Bereich Binger
Straße auf dem dortigen Fahrradweg Schlangenlinien fuhr. In einer
durchgeführten Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass die
27-jährige Frau aus Mainz unter dem Einfluss von alkoholischen
Getränken stand. Ein Alkoholtest ergab ein Ergebnis von 1,20
Promille. Der Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein
Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB
eingeleitet. Ihr Führerschein wurde sichergestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass
für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten:
Wer mit mehr als 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit,
mit mehr als 1,1 Promille eine Straftat. Darüber hinaus macht man
sich bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3
Promille strafbar.
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Datum: 27.10.2019 - 10:49 Uhr
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