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Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis: Halloween - So mancher Streich kann ein juristisches Nachspiel haben

ID: 2236020

(ots) - Bald ist es wieder so weit:
Halloween steht vor der Tür. Am 31. Oktober werden wieder, wie in den letzten
Jahren, verkleidete Kinder und Jugendliche um die Häuser ziehen und die Bewohner
mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder der
Spende von Süßem stellen. Dieser Brauch aus den USA hat sich innerhalb der
letzten Jahre in Deutschland etabliert. Kürbisse mit ausgeschnittenen Fratzen
werden mit Kerzen beleuchtet, Jugendliche gehen auf Gruselpartys und die
verkleideten Kinder ziehen durch die Straßen und verlangen Süßigkeiten.
Allerdings haben die Erfahrungen der letzten Jahre auch gezeigt, dass viele bei
ihren Streichen die Grenze der Harmlosigkeit überschreiten. Frei nach dem Motto
"nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt", weist die Polizei darauf hin,
dass viele Streiche ein juristisches Nachspiel haben können. Vor allem
Farbschmierereien und das Werfen von Eiern oder Herausreißen von Pflanzen werden
oft als harmloser Streich gesehen, sind aber keineswegs Kavaliersdelikte. Es
handelt sich vielmehr um Sachbeschädigungen, die von der Polizei konsequent
strafrechtlich verfolgt werden. In den letzten Jahren entstanden nicht selten
hohe Reinigungskosten für Hausbesitzer. Sogar lebensgefährlich werden kann das
Herausheben von Gullydeckeln, sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger. Die
Polizei appelliert außerdem an alle Halloween-Fans, friedlich zu feiern! Für
Schläger und Randalierer ist an Halloween kein Platz! Kinder unter 14 Jahren
können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche
Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend
gemacht werden. Deshalb hier noch einige Tipps an die Eltern:

- Den Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich verbieten in
der Halloween-Nacht mitzugehen, ihnen aber die Grenzen bei




Streichen aufzeigen!

- Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen
Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf,
wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu
einem "juristischen Nachspiel" kommt.

- Kontrollieren, mit welchen Utensilien sich die Kinder zur
Halloween-Tour ausrüsten!

- Gegen den Gruppenzwang: die Kinder auffordern, bei üblen
Halloween- Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu
distanzieren!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Lukas Johst
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.10.2019 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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