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Umzugsunternehmer bezahlt keine Sozialversicherungsabgaben / Zöllner in Hamburg weisen Unterschlagung von knapp 160.000 EUR nach

ID: 2236283

(ots) -
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg haben im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen einen Umzugsunternehmer ermittelt,
der über einen Mittelsmann Möbelpacker bestellte und einsetzte, ohne dass diese
Personen zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Nach Durchsuchungen und
Auswertung der Beweismittel konnte ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden
von gut 160.000 EUR nachgewiesen werden. "Die Ermittlungen wurden von Beginn an
von vermögensabschöpfenden Maßnahmen flankiert" erklärt Pressesprecher Oliver
Bachmann. "Bereits am Tage der Durchsuchung im Januar 2016 wurden erste
Vermögenswerte gesichert" führt er aus.

Der Unternehmer hat in der Folge unter dem Eindruck des Verfahrens den Schaden
in Form monatlicher Ratenzahlungen bei den geschädigten Krankenkassen (zuzüglich
angefallener Säumniszuschläge in Höhe von etwa 40.000 EUR) wiedergutgemacht.
Daraufhin wurde das Strafverfahren nach Zahlung der letzten Rate nunmehr im Juni
2019 gegen Zahlung einer zusätzlichen Geldauflage (§ 153a StPO) in Höhe von
6.000 EUR eingestellt.

Zusatzinformationen:

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Versicherung für die Wechselfälle
des Lebens, wie zum Beispiel Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfälle,
Arbeitslosigkeit oder im Alter. Wer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Rentenversicherung versichert ist, hat ein Recht auf die notwendigen
Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der
Gesundheit und Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit,
Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter.

Die Leistungen werden von den Sozialleistungsträgern als Dienst-, Sach- oder
Geldleistungen erbracht. Leistungen sind beispielsweise ärztliche Behandlung bei
Krankheit, Arbeitslosengeld, Arbeitsvermittlung oder Rente.




Sozialversicherungsträger sind unter anderem die Krankenkassen, die
Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen
und die Rentenversicherungsträger.

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, ist gesetzlich festgelegt. Die
Versicherung ist entweder vorgeschrieben (Versicherungspflicht) oder basiert auf
einer Versicherungsberechtigung. Arbeitnehmer zum Beispiel sind in der Regel
pflichtversichert. Die Sozialversicherung finanziert sich überwiegend aus
Beiträgen. Bei Arbeitsverhältnissen werden sie meistens von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern getragen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
Pressestelle
Oliver Bachmann
Telefon: 040-426206-115
E-Mail: presse.hza-hamburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 29.10.2019 - 08:45 Uhr
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Kategorie:

Polizeimeldungen



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