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Halloween: Kleine Streiche enden schnell als Sachbeschädigung - Polizei warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween

ID: 2236346

(ots) -
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit: Kinder
und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures!". Wer
nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten
Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen "Streich" das umgesetzt,
was der originale englische Spruch "trick or treat" bedeutet: Wer nichts Süßes
gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt.

Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte
Sachbeschädigung oder Nötigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt
oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist der
möglichen Folgen nicht bewusst. Denn nicht alles, was Spaß macht, ist auch
erlaubt.

"Wer zu Halloween mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert und dabei
beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz
geplant war.", sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Und bei einer 'Gemeinschädlichen
Sachbeschädigung' muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
oder einer Geldstrafe gerechnet werden.", erklärt Schmidt. Darunter fallen zum
Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen.

Auch wer nur mit dabei ist, bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht
und persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen
gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in
jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der
Schadenswiedergutmachung. Zu Halloween also besser die gesamte Energie und
Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche!
Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.





Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat werden, scheuen Sie sich
bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.

Die Polizei appelliert auch an die Eltern der kleinen Monster und Hexen, mit
ihrem Nachwuchs im Vorfeld über die möglichen Konsequenzen einiger
Halloween-Scherze zu sprechen. |mhm

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.10.2019 - 10:10 Uhr
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