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Halloween: Wo der Spaß aufhört und die Sachbeschädigung anfängt

ID: 2236365

(ots) - Am Donnerstag wird man wieder vielerorts "Süßes, sonst gibt's
Saures!" auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns hören. Kleine Monster, Hexen
und andere verkleidete Gestalten sind dann wieder auf der Suche nach
Süßigkeiten. Wem diese verwehrt bleiben, revanchiert sich häufig mit etwas
"Saurem".

Derartige Streiche können lustig sein, jedoch auch schnell in eine - häufig
ungewollte - Sachbeschädigung münden. Denn wer mit Zahnpasta das Auto der
Nachbarn beschmiert oder schleimartige Substanzen in die Briefkästen gießt,
begeht unter Umständen eine Straftat. Bei einer "gemeinschädlichen
Sachbeschädigung" kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine
Geldstrafe drohen. Darunter fallen beispielsweise Vandalismus an Parkbänken oder
das Demolieren von Bushaltestellenhäuschen.

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, sich die möglichen
Folgen derartiger Streiche bewusst zu machen und auch mit den Kindern und
Heranwachsenden darüber zu sprechen. Die Kreativität und Energie sollte eher in
die Kostüme und Halloween-Dekoration fließen als in Streiche. Sonst kann aus dem
Spaß schnell eine bittere Erfahrung werden.

Wer Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat wird, sollte sich nicht scheuen, den
Notruf 110 zu wählen.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Dr. Anna Lewerenz
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse(at)lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 29.10.2019 - 10:12 Uhr
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