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Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a. erhoben

ID: 2236369

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Oktober 2019 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Anwar R. und den syrischen Staatsangehörigen
Eyad A.

erhoben.

Der Angeschuldigte Anwar R. ist hinreichend verdächtig, mittäterschaftlich ein
Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 5
und Nr. 9 VStGB, § 25 StGB). Im Zusammenhang hiermit wird ihm darüber hinaus
Mord in 58 Fällen (§ 211 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§
177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November
2016 gültigen Fassung) zur Last gelegt.

Hinsichtlich des Angeschuldigten Eyad A. besteht der hinreichende Tatverdacht
der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 1, 7 Abs. 1 Nr. 5
und Nr. 9 VStGB, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:

Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime dazu über, sämtliche
regierungskritischen Aktivitäten der Opposition flächendeckend mit brutaler
Gewalt zu unterdrücken. Den syrischen Geheimdiensten kam dabei eine wesentliche
Rolle zu. Das Ziel war es, mit Hilfe der Geheimdienste die Protestbewegung
bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung
einzuschüchtern. Die beiden Angeschuldigten gehörten dem syrischen Allgemeinen
Geheimdienst an, konkret der für die Sicherheit im Raum Damaskus zuständigen
Abteilung 251.

Anwar R. leitete deren sogenannte Ermittlungseinheit mit einem daran
angeschlossenen Gefängnis. In dem Zeitraum von Ende April 2011 bis Anfang
September 2012 mussten dort mindestens 4.000 Gefangene bei ihrer Vernehmung
brutale und massive Folter durch Mitarbeiter des Angeschuldigten über sich




ergehen lassen. Mindestens 58 Personen verstarben in Folge der Misshandlungen.
Bei den Vernehmungen kam eine Vielzahl von Foltermethoden zum Einsatz: Neben
Schlägen mit Fäusten, Stöcken, Rohren, Kabeln, Peitschen und Schläuchen stand
auch die Verabreichung von Elektroschocks auf der Tagesordnung. Außerdem wurden
einzelne Inhaftierte an den Handgelenken so an der Decke aufgehängt, dass ihre
Zehenspitzen gerade noch den Boden berührten, wobei die Opfer auch in dieser
Position weiter geschlagen wurden. Auch Androhungen, nahe Angehörige zu
misshandeln, und gewaltsamer Schlafentzug über mehrere Tage wurden als
Folterinstrumente eingesetzt. Darüber hinaus kam es zumindest in jeweils einem
Fall zu einer Vergewaltigung und einer schweren sexuellen Nötigung. Die
systematischen brutalen physischen und psychischen Misshandlungen dienten dazu,
einerseits Geständnisse zu erzwingen und andererseits weitere Informationen zu
der Oppositionsbewegung zu erlangen. Auch außerhalb der Vernehmungen waren die
Inhaftierten willkürlichen körperlichen Misshandlungen der Wärter ausgesetzt. In
dem Gefängnis herrschten zudem unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen.
Den Häftlingen wurde durchgängig jegliche medizinische Versorgung vorenthalten.
Des Weiteren wurden sie in stark überfüllte Zellen eingesperrt, wodurch es ihnen
oftmals nicht möglich war, sich hinzusetzen oder hinzulegen. Der Angeschuldigte
Anwar R. bestimmte und überwachte als Leiter der Ermittlungseinheit die
Arbeitsabläufe in dem Gefängnis und hierbei auch den Einsatz der systematischen
und brutalen Folterungen. Ihm war auch bewusst, dass Häftlinge aufgrund der
massiven Gewalteinwirkungen verstarben.

Der Angeschuldigte Eyad A. war in einer Unterabteilung beschäftigt, die der
Ermittlungseinheit des Anwar R. zuarbeitete. Im Herbst 2011 ermöglichte er die
Folterung und Freiheitsberaubung von mindestens 30 Menschen. In der Stadt Douma
fand zu diesem Zeitpunkt eine Demonstration statt, die von den
Sicherheitsbehörden mittels Waffengewalt aufgelöst wurde. Im Anschluss hieran
verfolgten Eyad A. und andere Geheimdienstmitarbeiter die fliehenden
Demonstranten. Diejenigen, die nicht entkommen konnten, wurden festgenommen und
unter anderem in das von Anwar R. geleitete Gefängnis verbracht. Eyad A.
begleitete den Transport in einem der Busse. Die so dem Gefängnis zugeführten
mindestens 30 Zivilisten waren im Verlauf ihrer Inhaftierung schweren
Misshandlungen ausgesetzt, wobei Eyad A. bereits vor der Festnahme der
Demonstranten Kenntnis von den in der Haftanstalt praktizierten systematischen
und brutalen Foltermethoden gehabt hatte.

Anwar R. verließ Syrien Ende 2012 und reiste im Juli 2014 in die Bundesrepublik
Deutschland ein. Eyad A. kam im April 2018 nach Deutschland. Er hatte Syrien
bereits im Februar 2013 verlassen.

Die Angeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft (vgl.
Pressemitteilung Nr. 8 vom 13. Februar 2019).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
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