ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Halloween: "Nur" ein Streich oder doch schon eine Straftat?

ID: 2236450

(ots) -
"Süßes, sonst gibt's Saures" heißt es wieder in der Nacht vom 31. Oktober auf
den 1. November. Denn dann ist Halloween und zahlreiche Hexen, Zombies und
andere gruselige Gestalten ziehen von Haus zu Haus, um ihre Süßigkeiten-Vorräte
aufzufüllen oder die Straßen unsicher zu machen. Damit jedoch am Morgen danach
kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln
eingehalten werden. Denn so mancher Scherz wird schnell zur Straftat.

Müll im Garten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos
zerkratzen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und
somit strafbar. Darauf macht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zu Halloween
aufmerksam. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu
zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Außerdem müssen die Täter den
entstandenen Sachschaden ersetzen.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn
Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören z.B.
demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer
werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um
gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine
Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem
bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften und so
schnell mit mehreren Tausend Euro zur Verantwortung gezogen werden können. Am
besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht
darf.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem
direkten Angriff fließend. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder gar Zeuge oder
Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich nicht und wählen Sie den Notruf




unter der 110.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.10.2019 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2236450
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LKA-RP
Stadt:

Mainz



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Halloween: "Nur" ein Streich oder doch schon eine Straftat?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz