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Promillegrenzen gelten auch auf dem E-Scooter

ID: 2236551

(ots) -
Am 27.10.2019, gegen 02:30 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei einen
augenscheinlich alkoholisierten Fahrer eines E-Scooters auf der Hochstraße Nord
von Mannheim kommend in Fahrtrichtung Bad Dürkheim. Kurz darauf konnte der
33-jährige E-Scooter-Fahrer von den Polizeibeamten in der Bruchwiesenstraße
festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein freiwilliger
Atemalkoholtest ergab 1,31 Promille. Was dem 33-Jährigen offensichtlich nicht
bewusst war: Auch Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des
Straßenverkehrsgesetzes, weshalb die gleichen Promillegrenzen wie im Auto oder
auf dem Motorrad gelten.

Wird ein Wert von mehr als 0,5 Promille gemessen, bewegt man sich mindestens im
Bereich der Ordnungswidrigkeit. Kommen keine alkoholbedingten Aus- oder
Auffallerscheinungen hinzu, kostet der Erstverstoß 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im
Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.

Bei einem Wert über 1,1 Promille macht man sich der Trunkenheit im Verkehr
strafbar, was in aller Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis und ein
längerfristiges Fahrverbot nach sich zieht. Daher rät die Polizei dazu, nach dem
Genuss von Alkohol auch auf das Führen von E-Scootern zu verzichten!

Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Anke Buchholz
Telefon: 0621-963-1035
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

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Datum: 29.10.2019 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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