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Kleine Streiche enden schnell als Sachbeschädigung - Polizei warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween.

ID: 2237026

(ots) - In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder
soweit, Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder
Saures!". Wer nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt
am nächsten Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen "Streich" das
umgesetzt, was der originale englische Spruch "trick or treat" bedeutet: Wer
nichts Süßes gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt.

Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte
Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum
auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen
nicht bewusst.

"Wer zu Halloween mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert und dabei
beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz
geplant war.", sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Und bei einer 'Gemeinschädlichen
Sachbeschädigung' muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
oder einer Geldstrafe gerechnet werden.", erklärt Schmidt. Darunter fallen zum
Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen.

Auch wer nur mit dabei ist, bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht
und persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen
gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in
jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der
Schadenswiedergutmachung. Zu Halloween also besser die gesamte Energie und
Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche!
Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat werden, scheuen Sie sich




bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.

Mehr zum Thema Vandalismus unter:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und
tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus/

http://www.polizeifürdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html

PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION

Wir wollen, dass Sie sicher leben - deswegen kümmern wir uns als Polizei neben
der Strafverfolgung auch um die Vorbeugung von Kriminalität. In einem
Bund-Länder-finanzierten Programm, dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention
der Länder und des Bundes (ProPK), entwickeln wir Konzepte, Medien und
Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln.
Wir betreiben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kooperieren mit anderen
Einrichtungen und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen. Immer mit dem Ziel:
Wir wollen alle Menschen mit unseren Empfehlungen erreichen.



Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt
Virginie Wegner
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: pressestelle.hlka(at)polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

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Datum: 30.10.2019 - 10:00 Uhr
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