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Behalten Sie Ihre intimen Fotos für sich

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(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Der Trend, intime Fotos von sich selbst
zu versenden beschäftigt die Polizei seit einiger Zeit immer wieder. Es ist so
schnell verschickt! Ein Foto via Smartphone an einen vertrauten Menschen, die
neue Liebe, die heiße Eroberung, den Unbekannten von der Dating App.... Immer
wieder kommt es in den letzten Monaten zu Fällen, in denen sich oftmals Frauen
der Polizei anvertrauen, da sie sich gerade deswegen in einer ausweglosen
Situation sehen. Entgegen der allgemeinen Annahme handelt es sich dabei nicht
ausschließlich um Kinder und Jugendliche, sondern um Personen aller
Altersklassen. Aber was ist, wenn der angeblich Vertraute das Bild weiterleitet?
Oder mit einer Veröffentlichung droht? Derjenige, der Bilder weiterleitet,
begeht eine Straftat (§ 184 StGB - Verbreitung pornografischer Schriften) und
muss sich einem Ermittlungsverfahren stellen. Das gilt für jeden, der danach die
Bilder weiter teilt, also beispielsweise auch Schulkameraden, Bekannte oder
völlig Fremde, die sich einen Spaß daraus machen, die pornografischen Bilder
weiterzuleiten. Was bedeutet das aber für das Opfer? Wenn sich niemanden
anvertrauen oder Hilfe holen, folgt oft ein jahreslanges Martyrium. Viele
Geschädigte flüchten sich in die Einsamkeit, schotten sich ab und versuchen so
der Scham zu entgehen. Manche erfüllen die Forderungen des Täters und geraten in
eine Spirale der Abhängigkeit und Nötigung. Der polizeiliche Rat lautet:
Überlegen Sie genau, wer was von Ihnen sehen darf und wem Sie Bilder von sich
zusenden. Wussten Sie, dass Sie mit dem Versenden eines solchen Bildes über
viele Social-Media App Ihre Bildrechte abtreten? Haben Sie weitere Fragen?
Brauchen Sie Beratung? Melden Sie sich unter der Telefonnummer 05241 869-0 bei
der Polizei Gütersloh!



Rückfragen von Medienvertretern bitte an:




Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
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Datum: 30.10.2019 - 11:30 Uhr
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