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Tipps der Polizei zu Halloween

ID: 2237241

(ots) -
Donnerstagabend (31.10.) geht das Gruseln wieder los, denn dann ist Halloween.
Damit Sie eine süße Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November feiern können und
Ihnen eine Begegnung mit der Polizei nicht sauer aufstößt, geben wir hier ein
paar Tipps:

Auch Vampire, Clowns, Hexen und Gespenster sollten abends gut zu sehen sein,
wenn Sie von Haus zu Haus ziehen und "Süßes, sonst gibt's Saures" verlangen.
Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit, auch an Halloween. Statten Sie daher Ihr
Kostüm mit Reflektoren aus, das sorgt auch bei Dunkelheit für Aufsehen.

Achten Sie als Autofahrer zusätzlich darauf, dass trotz des schaurigen Kostüms
Ihre Sicht sowie Hör- oder Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Ein
sperriges Grusel-Kostüm kann sonst ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Vorsicht bei Alkoholkonsum! Bei eingeschränkter Fahrtüchtigkeit bleibt das Auto
besser stehen. Auch Nachwirkungen einer alkoholreichen Halloweenparty, können
das Reaktionsvermögen am nächsten Tag erheblich einschränken (Stichwort:
Restalkohol). Unter Umständen müssen Sie mit einem Fahrverbot, Punkten, einer
Geldbuße oder sogar einem Strafverfahren rechnen. Die Polizei ruft daher dazu
auf, nach dem Genuss von Alkohol, das Auto stehen zu lassen. Steigen Sie nach
einer Halloweenfeier auf Busse, Bahnen oder Taxen um und kommen Sie so sicher
nach Hause.

Ein Hinweis nicht nur für "Grusel-Clowns": Das bloße Erschrecken von Menschen
ist nicht zwingend strafbar, lustig ist es aber auch nicht. "Grusel-Clowns" und
andere Schreckgestalten können sich jedoch auch schnell einer strafrechtlichen
Verfolgung ausgesetzt sehen, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor
ihnen verletzt. Das Mitführen von Waffen und Drohen mit selbigen erfordert oft
ein Einschreiten der Polizei und ist kein Spaß.

Für alle friedlich Feiernden gilt: Scheuen Sie sich nicht, in bedrohlichen




Situationen den Notruf "110" zu wählen.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht allen begeisterten Halloween-Fans einen
unvergesslichen Grusel-Abend.



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Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
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Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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Datum: 30.10.2019 - 12:14 Uhr
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