Kontrolle in Reiskirchen - 21 Mängel und Verstöße festgestellt
(ots) - Pressemeldungen vom 30.10.2019:
Am Dienstag, dem 29.10.2019, kontrollierten Polizisten des Regionalen
Verkehrsdienstes Gießen, unterstützt vom Gefahrgutteam des Ordnungsamtes Gießen
sowie einer Fachfrau der Gefahrgutüberwachung des Landkreises Gießen mehrere
Kleintransporter und LKW. Während der Verkehrskontrolle am Ortsausgang
Reiskirchen überprüften die Ordnungshüter zwischen 08.30 und 14.00 Uhr insgesamt
29 Fahrzeuge. Zielrichtung der Kontrolle war die Ladungssicherung, Einhaltung
der Lenk und Ruhezeiten sowie der technische Zustand der Fahrzeuge. Entsprechend
der Jahreszeit achteten die Beamten aber auch auf eine einwandfreie Funktion
sämtlicher Beleuchtungseinrichtungen an den Fahrzeugen.
Bei 21 von 29 Fahrzeugen stellten die Kontrolleure Verstöße und Mängel fest.
Vier Fahrer verstießen z B. gegen die Ladungssicherung, zwei waren nicht
angeschnallt und vier Fahrzeugführer hatten offenbar beim Fahren ihr Handy
genutzt.
Der Fahrer eines Rollers/Kleinkraftrad roch deutlich nach Alkohol und durfte
pusten. Der Alkotest ergab einen Wert von 1,47Promille. Es folgte eine
Blutentnahme auf der Polizeiwache. Die Überprüfung ergab außerdem, dass der
Fahrer keinen Führerschein hatte und an seinem Roller ein
Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht. Die Beamten leiteten
entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Ein Kipper (7, 5 Tonnen) fiel wegen seiner hohen Beladung auf. Augenscheinlich
hatte er zu viel Schotter geladen. Eine anschließend durchgeführte Verwiegung
bestätigte eine Überladung des LKW um 20 Prozent.
Die Kontrolleure untersagten einem SUV-Fahrer die Weiterfahrt. An seinem Auto
befand sich ein offener Tandemhänger, auf dem sich Altpaletten befanden. Die
Ladung war zwar durch Gurte gesichert, allerdings überschritt der Anhänger die
zulässige Fahrzeugbreite von fast 30 cm. Der Fahrer musste die Ladung umladen.
Ein Bild dieses "Tandems" befindet sich im Anhang.
Ein weiterer 7,5 t Kipper fiel den Beamten auf, dessen Bordwände mittels
Holzbohlen erhöht waren. Diese Bohlen waren an der Außenkante der Bordwand
befestigt, so dass die Fahrzeugbreite um 9 cm bei erlaubten 2,55 Metern zu breit
war. Diese Erhöhung musste der Fahrer wieder abbauen.
Die Kontrolleure stellten mehreren Fahrern Mängelkarten aus. Innerhalb von
wenigen Tagen, müssen sie den Mangel beseitigen lassen, ihr Fahrzeug vorführen
oder bei der Polizei fehlende Dokumente vorzeigen. Die Polizei wird weiterhin
zum Zwecke der Verkehrssicherheit solche Kontrollen durchführen.
Sabine Richter
Pressesprecherin
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Datum: 30.10.2019 - 13:46 Uhr
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