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Mannheim/Heidelberg: Gemeinsame Fahrradfahrer- und E-Scooter-Kontrollwoche des Polizeipräsidiums Mannheim und den Städten Heidelberg und Mannheim

ID: 2237678

(ots) - Aufgrund eigener
Feststellungen im täglichen Streifendienst sowie der Ergebnisse einer
Kontrollwoche im August und die Auswertungen der Verkehrsunfallzahlen, haben
dazu geführt, dass ab Montag, 04. November, sowohl die städtischen
Ordnungsdienste als auch Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim den Fokus bei
Kontrollen auf Radfahrer und E-Scooter-Fahrer legen. Die intensiven Kontrollen
sind zunächst bis Sonntag, 17.11. angesetzt.

Durch gezielte Fahrrad- und E-Scooter-Kontrollen sollen die Verkehrsteilnehmer
zu verkehrsgerechtem und sicherem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr
angehalten werden. Einerseits werden alle festgestellten Verstöße konsequent
geahndet, gleichzeitig liegt ein Schwerpunkt in der Prävention, wo mit
verkehrserzieherischen Gesprächen zu einer künftig sichereren Verkehrsteilnahme
beigetragen werden soll.

Radfahrer:

Nach mehrjähriger Erfahrung mit der Aktion plus5 in Heidelberg ist zu
konstatieren, dass Aufklärung allein nicht in dem erforderlichen Maße zur
Verhinderung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Fahrradfahrern
ausreichend ist. In der Vergangenheit kam es zu mehreren Verkehrsunfällen im
örtlichen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim mit zum Teil
schwer verletzten Fahrradfahrern. Hierbei war im vergangenen Jahr eine deutliche
Zunahme sowohl im Bereich Heidelberg, als auch in Mannheim, festzustellen: In
Heidelberg stieg die Zahl der Radunfälle um 15,3 % auf 376 (2017:326). Dabei
verunglückten 313 (2017:274) Radfahrende (+14,2 %). In Mannheim ist gar eine
Zunahme um 19,1 % zu beklagen. Hierbei verunglückten 347 (2017:284) Radfahrende
(+22,2 %).

Nicht allein rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeugfahrern gegenüber von
Radfahrern, sondern häufig auch die Missachtung der Verkehrsregeln durch die
beteiligten Fahrradfahrer war hierbei als Unfallursache feststellbar. Ein nicht




zu vernachlässigender Aspekt dabei ist sicherlich der aus der Unfallforschung
bekannte Effekt, dass tägliche Routine das Gefahrenbewusstsein überlagern und es
dadurch zu Fehleinschätzung von Verkehrssituationen und der eigenen Fähigkeiten
kommen kann.

E-Scooter:

Nach Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurden mit
Beginn August 2019 im innerstädtischen Bereich der Städte Mannheim und
Heidelberg, nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der VRN,
E-Tretroller (EScooter) der Firma "Tier" an verschiedenen Örtlichkeiten zur
Nutzung bereitgestellt. Gleichzeitig wurden/werden viele E-Tretroller privat
gekauft und im öffentlichen Verkehr betrieben. Inzwischen konnte auch durch
eigene Wahrnehmungen festgestellt werden, dass viele Fahrer die E-Scooter
verkehrswidrig verwenden.

Häufigste Fehler:

-Fahrten zu zweit

-Benutzung der Gehwege

-Fahrten innerhalb von Fußgängerzonen

-Fahrten auf Fahrbahnen entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung

-Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

-Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Die genutzten E-Scooter werden aber auch behindernd auf Verkehrsflächen und auf
Gehwegen sowie an Örtlichkeiten, wo dies ausdrücklich untersagt ist, abgestellt.
Auch fühlen sich Fußgänger auf Gehwegen durch E-Scooter-Nutzer bedrängt und oft
genötigt.

Seit Juni 2019 bis September 2019 ereigneten sich insgesamt zehn Verkehrsunfälle
mit Beteiligung von E-Scootern, dabei wurden sieben Personen leicht verletzt.

Wichtiger Hinweis für alle Nutzer von E-Scootern:

Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrer
dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert mit 0,5 bis
1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber keine alkoholbedingten Auffälligkeiten
zeigt, riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Übersteigt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab
0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt sogar eine Straftat vor
und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt
auch hier die 0,0-Promille-Grenze.



Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Häfner
Telefon: 0621 174-1109
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 31.10.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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