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Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl gegen vermeintlichen Vergewaltiger

ID: 2237716

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle verschiedener
Flüge am gestrigen Nachmittag wurden durch die Bundespolizei zwei Personen
festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines
60-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte die
Untersuchungshaft gegen den Deutschen angeordnet, weil er beschuldigt wird im
Mai 2019 seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Der Mann soll
seiner Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Witten in das Weinglas heimlich
ein Schlafmittel gemischt und ihr dieses Glas gereicht haben. Aufgrund der
ungewollten Einnahme dieses Medikamentes waren die Sinne der Frau benebelt und
eine aktive Gegenwehr nicht mehr möglich. Gegen den Willen der Geschädigten soll
der 60-Jährige die Frau zunächst zum Oralverkehr und anschließend zum
Geschlechtsverkehr genötigt haben. Da der Mann zurzeit ohne festen Wohnsitz ist
und sich die letzten Monate in verschiedenen Ländern aufgehalten haben soll,
hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund Fluchtgefahr der Haftbefehl erlassen. Der
Gesuchte wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Des Weiteren wurde ein 30-Jähriger bei der Einreisekontrolle aus Bukarest
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Berlin den Mann zur Festnahme wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben hatte. Der rumänische Staatsangehörige
konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.211,36 Euro jedoch nicht aufbringen. Somit
muss der Mann die Haftstrafe von 40 Tagen in der Justizvollzugsanstalt absitzen.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
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