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"Aktion Sicheres Fahrrad - 2019"

Fahrradhändler und Polizei bringen Licht in die dunkle Jahreszeit

ID: 2237926

(ots) -
Acht Fahrrad-Fachbetriebe im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis verzichten als
Kooperationspartner der Polizei auf den Arbeitslohn und beheben Mängel an Licht-
und Bremsanlage von Fahrrädern kostenlos. Im letzten Jahr verunglückten im
Gebiet der Polizei Rhein-Sieg 265 Radfahrer und Radfahrerinnen und erlitten
teils schwere Verletzungen. Zwei Radfahrer kamen im vergangenen Jahr zu Tode, 23
Radfahrer erlitten schwere Verletzungen. Unfallursachen sind neben Verstößen
gegen wichtige Verkehrsregeln auch Sicherheitsmängel an den Fahrrädern und die
schlechte Erkennbarkeit im Straßenverkehr wegen fehlender oder
unvorschriftsmäßiger Beleuchtung. Diese Unfallursachen zu minimieren hat sich
die Polizei Rhein-Sieg zur Aufgabe gemacht. Unser Appell lautet daher: Sorgen
Sie im eigenen Interesse für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrrades! Tragen Sie
einen Fahrradhelm! Gut erkennbare Kleidung mit Lichtreflektoren sorgen für
bessere Erkennbarkeit! Im Rahmen der "Aktion Sicheres Fahrrad - 2019" konnte die
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis acht Fahrrad-Fachbetriebe aus der Region
als Kooperationspartner für die Fahrradsicherheit gewinnen. Die in der Anlage
genannten Fachbetriebe haben sich zur Unterstützung der Sicherheitskampagne
bereit erklärt, im gesamten November 2019 kostenlos die -Überprüfung der
Beleuchtungsanlage und -Überprüfung der Bremsvorrichtungen durchzuführen und
festgestellte Mängel ohne Berechnung des Arbeitslohnes zu reparieren. Der
Fahrradbesitzer zahlt lediglich das für eine Reparatur erforderliche Material!
Die Verkehrsexperten der Polizei Rhein-Sieg raten den Radfahrerinnen und
Radfahrern, sowie den Eltern Rad fahrender Kinder, das Angebot in Anspruch zu
nehmen, um zur "dunklen Jahreszeit" die Räder in einen vorschriftsmäßigen und
vor allem verkehrssicheren Zustand zu bringen. Im November 2019 wird die




Kreispolizeibehörde gezielt Fahrradkontrollen durchführen und festgestellte
Mängel im Interesse der Unfallverhütung ahnden. Dies kann auch zu Anzeigen und
Verwarngeldern führen. Statt für ein verhängtes Verwarnungsgeld (Regelsatz
mindestens 10,- EUR) investiert man dieses Geld besser sofort in eine notwendige
Reparatur für die Materialkosten. Zudem müssen Radfahrer mit Schwierigkeiten bei
der Schadensregulierung rechnen, wenn sie mit einem verkehrsunsicheren Rad in
einen Unfall verwickelt werden. (Bi)



Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de

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Datum: 31.10.2019 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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