Halloween-Veranstaltungen und ihre Folgen
(ots) - Im "Halloween-Zeitraum", 31.10.2019, 22.00 Uhr bis einschließlich
01.11.2019, 06.00 Uhr, wurden intensiv die Örtlichkeiten bestreift, an denen
bekannt war, dass "Halloween-Partys" stattfinden würden. Hierzu zählten
insbesondere die Palais-Bar, Bingen am Rhein, die Palmensteinhalle in
Bingen-Sponsheim und eine Veranstaltung in Oberheimbach. Zunächst konnten keine
Auffälligkeiten festgestellt werden. Durchgeführte Verkehrs- und
Personenkontrollen blieben erfreulicherweise ergebnislos. Zwischen 01.00 und
04.00 Uhr wurden mit steigendem Alkoholpegel mehrere Sachverhalte gemeldet. So
kam es im und vor dem Palais und vor der Palmensteinhalle zu mehreren
Körperverletzungsdelikten und alkoholbedingter Streitigkeiten, die mittels
diverser Platzverweise geschlichtet werden mussten. Es mussten jedoch keine
Ingewahrsamnahmen ausgesprochen werden. Bei einem Palais-Besucher konnte eine
geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt werden.
Insgesamt wurden fünf Körperverletzungsdelikte, eine Anzeige wegen
Sachbeschädigung (Handydisplay beschädigt), eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz und eine Anzeige wegen Diebstahl (50-Euro-Geldschein)
registriert.
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Telefon: 06721 9050
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Datum: 01.11.2019 - 07:26 Uhr
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