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Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert mutmaßlichen Schmuggel

eines hochwertigen Fingerrings

ID: 2238312

(ots) - Am 25. Oktober kontrollierte der Zoll am Frankfurter
Flughafen das Gepäck eines Reisenden, der bei seiner Einreise aus Südafrika
dieses durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren transportieren wollte.
Die Frage nach mitgebrachten anmeldepflichtigen Waren hatte dieser zunächst
verneint. Bei der genaueren Überprüfung fanden die Beamtinnen und Beamten eine
leere, für Schmuck übliche Papiertüte in der Umhängetasche des Passagiers. Auf
Nachfrage, was sich denn ursprünglich in dieser Papiertasche befunden hat, holte
der Mann aus der selben Tasche unter der Kleidung ein Etui mit einem
augenscheinlich hochpreisigen Ring hervor. Gemäß der mitgeführten Rechnungskopie
hatte dieser einen Wert von ca. 7.000,- Euro.

Gegen den mutmaßlichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Der verhinderte Steuerschaden beträgt 1.548,- Euro.

Zusatzinformation: Bei der Rückreise mit dem Flugzeug aus einem Drittland haben
Reisende die Wahl zwischen dem grünen und dem roten Ausgang. Der grüne ist zu
benutzen, wenn ausschließlich Waren für den persönlichen Bedarf innerhalb der
Höchstmengen und Wertgrenzen mitgebracht werden. Der rote, wenn sich darüber
hinausgehende Waren oder solche, die nicht ausschließlich privat genutzt werden,
im Gepäck befinden. Denn diese sind beim Zoll anzumelden. Nähere Informationen
hierzu sind auf der Internetseite www.zoll.de bzw. in der App "Zoll und Reise"
zu finden. Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen
nach sich zie-hen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B.
Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
geahndet werden. Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main
insgesamt 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein
Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert.





Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit
"berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de -
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Rückfragen bitte an:

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Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
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Datum: 01.11.2019 - 09:00 Uhr
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Kategorie:

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