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191101 - 1131 Frankfurt: "Rotes X" - Sagt mir nichts!

ID: 2238461

(ots) - (em) Immer wieder ignorieren Autofahrer/innen das "rote X" auf
der Autobahn. Dass sie damit andere in Gefahr bringen und es sich hierbei um
eine Ordnungswidrigkeit handelt, wissen die wenigsten. Dies nimmt die
Frankfurter Polizei zum Anlass, auf die Problematik hinzuweisen.

Die Straßenverkehrsordnung spricht von dem Dauerlichtzeichen "rot gekreuzte
Schrägbalken". Die meisten Autofahrer/innen werden dieses Verkehrszeichen
bereits auf den Autobahnen gesehen haben. Es bedeutet, dass der Fahrstreifen,
über welchen das Lichtzeichen angebracht ist, nicht benutzt werden darf und auf
eine andere Fahrspur gewechselt werden muss.

Dies scheint jedoch bislang kaum verinnerlicht. Eine Stichprobe hat ergeben,
dass innerhalb von 20 Minuten mehr als 140 Personen trotz des "roten X" auf der
Spur verblieben sind. Das ist gefährlich. Denn die Spur wird nur dann gesperrt,
wenn ein konkreter Grund dafür besteht. So können Baustellen, Unfälle sowie
Pannenfahrzeuge der Anlass dafür sein. "Ich habe bereits mehrfach auf einer
solchen gesperrten Spur gestanden, um einen Unfall auf der Autobahn aufzunehmen.
Immer wieder wird das "rote X" ignoriert. Viele fahren mit hoher
Geschwindigkeiten bis an die abgesperrte Unfallstelle, um dann kurz davor auf
eine andere Spur zu wechseln. Das hat mich und meine Kollegen schon oft in
lebensgefährliche Situationen gebracht!", so eine 28-jährige Polizistin der
Polizeiautobahnstation der Frankfurter Polizei.

Aus diesem Grund geht die Frankfurter Polizei gegen solche Verstöße vor. Die
Ordnungswidrigkeit wird mit 90 Euro und einem Punkt geahndet. Wer andere durch
das Missachten des Zeichens gefährdet, muss 200 Euro bezahlen und erhält 2
Punkte. Kommt es zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 240 Euro und 2
Punkte.

Bitte beachten Sie in Zukunft das "rote X" - für Ihre eigene und die Sicherheit




Ihrer Mitmenschen!



Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm


 
 
 

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Datum: 01.11.2019 - 11:42 Uhr
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