Mit Saisonkennzeichen erlischt auch der Versicherungsschutz
(ots) - Eine 42-jährige deutsche Autofahrerin nahm die Sache mit den
Saisonkennzeichen ihres Mitsubishi Vans nicht so Ernst und fuhr mit dem Wagen
auch noch am 1. November 2019. Ihre Saisonkennzeichen gelten aber nur bis zum
31. Oktober. Somit erlöschen auch Zulassung und Versicherungsschutz.
Bundespolizisten stoppten die Frau um 16:05 Uhr in Wittgendorf und beendeten
ihre Fahrt.
Sie muss sich nun wegen Fahrens ohne Zulassung und ohne Haftpflichtschutz
verantworten. Die Bundespolizei rät jedem Bürger die von ihm gewählte
Saisonzulassung Ernst zu nehmen. Ein Verstoß stellt ganz schnell eine strafbare
Handlung dar.
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Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
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Datum: 02.11.2019 - 18:37 Uhr
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