Mehrere Verkehrssünder am langen Wochenende unterwegs
(ots) - Am langen Wochenende erwischte die Polizei Hamm gleich mehrere
Verkehrssünder.
Ohne Führerschein, aber unter Drogen war am Freitag, 1. November, gegen 15.15
Uhr, eine 27-jährige Golf-Fahrerin auf der Hammer Straße unterwegs. Gegen 6.30
Uhr geriet eine 27-jährige Honda-Fahrerin auf der Römerstraße in eine
Verkehrskontrolle. Ein Drogenvortest verlief positiv.
Am Samstag, 2. November war ein 21-jähriger Daimler-Fahrer mit und unter Drogen
unterwegs. Gegen 14.50 Uhr kontrollieren die Beamten den 21-Jährigen an der
Brandheide. Der Fahrer stand unter Drogeneinfluss. Zudem stellten die
Streifenwagenbesatzung Drogen sicher.
Eine 23-Jährige hielten die Beamten am Sonntag, 3. November, gegen 11.30 Uhr, an
der Erlenfeldstraße an. Bei der Kontrolle fiel auf, dass die Fahrerin unter
Drogeneinfluss stand. Zudem stellten die Polizisten Drogen bei ihrem Beifahrer
sicher. Eine 22-Jährige war gegen 13.45 Uhr mit ihren Seat auf der Römerstraße
unterwegs. Ein Drogenvortest verlief bei ihr positiv.
Gegen 23.30 Uhr war auch der Drogenvortest bei einem 24-jährigen BMW-Fahrer
positiv. Er wurde auf der Richard-Wagner-Straße angehalten und kontrolliert.
Alle Fahrer mussten eine Blutprobe abgeben.(jb)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 916-1006
E-Mail: pressestelle.hamm(at)polizei.nrw.de
https://hamm.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizeipräsidium Hamm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.11.2019 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2239546
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HAM
Stadt:
Hamm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mehrere Verkehrssünder am langen Wochenende unterwegs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).