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Worms - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und der Kriminalpolizei Worms

ID: 2240064

(ots) - Kriminalpolizei Worms gelingt Schlag gegen Drogenhändler. Mehrere
Wohnungen in Worms nach Betäubungsmitteln durchsucht.

Seit August 2019 führen die Staatsanwaltschaft Mainz und die Kriminalpolizei
Worms mehrere Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppierung aus Worms, welche
einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln (insbesondere sog. neue
psychoaktive Substanzen "NPS") betrieb. Bislang konnten mehr als 50 Personen als
mutmaßliche Betäubungsmittelabnehmer identifiziert werden. Die stark abhängig
machenden Rauschmittel wurden durch die Gruppierung teilweise im Internet
bestellt, aber auch bei verschiedenen Lieferanten im Wormser Umland beschafft.

Im Rahmen einer großangelegten Durchsuchungsaktion wurden mehrere Wohnungen und
Gartengrundstücken in Worms nach Beweismitteln durchsucht. Der Hauptbeschuldigte
wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz dem Haftrichter in Mainz
vorgeführt. Gegen den Hauptbeschuldigten wurde durch den Ermittlungsrichter in
Mainz ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Neben ca. 700 Gramm "NPS" sowie 50 Gramm Amphetamin wurden im Rahmen der
Durchsuchungen mehrere Schreckschuss- und Luftdruckwaffen sowie Macheten und
Messer sichergestellt.

Bei "NPS" steht für "neue psychoaktive Substanzen". Hierbei handelt es sich um
Trägerstoffen wie Pulver, Tabletten, Kapseln oder Kräutermischungen, welchen
synthetische Wirkstoffe wie hochpotente Cannabinoide beigesetzt werden. Vor
Inkrafttreten des NPS-Gesetzes Ende des Jahres 2016 waren "NPS" überwiegend
legal zu erwerben, weshalb sie auch verharmlosend als "Legal Highs" bezeichnet
wurden.

Bei "NPS" gibt es keinerlei Kontrolle der zugesetzten Wirkstoffmengen, was die
Rauschmittel zu unberechenbaren gesundheitsgefährlichen Stoffen macht. Zudem
werden die Inhaltsstoffe eines Produkts im Laufe der Zeit immer wieder




verändert, so dass bei wiederholtem Konsum einer bestimmten Mischung nicht mit
der gleichen Wirkung gerechnet werden kann. Verpackt werden die Substanzen in
bunten Tütchen als "Potpourri" oder "Badesalze", die Legalität und
Ungefährlichkeit suggerieren und insbesondere jugendliche Kunden ansprechen
sollen.

Die Substanzen werden überwiegend geraucht. Die Polizei warnt ausdrücklich vor
dem Konsum dieser unberechenbaren und hoch gesundheitsgefährdenden Substanzen
und appelliert insbesondere an Eltern von Jugendlichen. Bereits im Jahr 2018 kam
es in Worms zu einem Todesfall, nachdem ein Konsument "NPS" in Form einer
"Kräutermischung" geraucht hatte.

Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern
bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt daher nun ganze Wirkstoffgruppen unter
Strafe. Wer mit "NPS" handelt oder diese an andere Personen abgibt, kann mit
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.



Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Worms

Telefon: 06241 852-116
www.polizei.rlp.de/pd.worms

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Datum: 04.11.2019 - 14:19 Uhr
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