28 Schafe in den Bahngleisen
(ots) - Am heutigen Montag, den 04. November 2019 wurde
die Bundespolizeiinspektion Magdeburg durch die Notfallleiststelle der Bahn
gegen 09:20 Uhr über mehrere Schafe im Gleisbereich informiert. Diese hielten
sich an der Bahnstrecke Lutherstadt Wittenberg - Pratau auf und wurden durch
einen Triebfahrzeugführer gesehen. Die Züge an der betroffenen Strecke fuhren
bereits langsamer und auf Sicht. Eine Streife des Bundespolizeirevieres Dessau
fuhr zum Ereignisort und stellte insgesamt 28 Schafe, circa 100 Meter vom
Haltepunkt Pratau entfernt, in den Bahngleisen fest. Die Feuerwehr aus
Lutherstadt Wittenberg sowie die Landespolizei waren ebenfalls vor Ort. Der
Eigentümer der Tiere wurde ermittelt und traf kurze Zeit später am Haltepunkt
ein. Die 28 Schafe wurden durch die Einsatzkräfte aus dem Gefahrenbereich
gebracht und der Langsamfahrbefehl für den Zugverkehr gegen 10:35 Uhr
aufgehoben. Glücklicherweise wurde keines der Tiere verletzt. Die Schafe wurden
zurück auf ihre Weide geführt. Am Weidezaun stellten die Einsatzkräfte eine
circa 20 Meter lange Unterbrechung fest, welche vermutlich durch bisher
unbekannte Personen verursacht wurde. Der Eigentümer versicherte glaubhaft, dass
der Zaun zuvor in ordnungsgemäßen Zustand war. Zudem stand er noch immer unter
Strom. Dem Eigentümer kann daher nach jetzigem Stand der Ermittlungen kein
Fehlverhalten vorgeworfen werden. In diesem Zusammenhang weist die
Bundespolizeiinspektion Magdeburg dennoch auf die erheblichen Gefahren hin, die
von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer
erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht
die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine
mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von
Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu
achten. Die Bundespolizeiinspektion verweist darauf, dass in diesen Fällen stets
geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird
einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der
Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit
einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder
Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der
Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer
Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen,
werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen
dementsprechend aus.
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Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
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Datum: 04.11.2019 - 14:30 Uhr
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