38-er auf Abwegen - Bundespolizei stellt Verfehlungen fest
(ots) -
Bei der Kontrolle eines augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stehenden
38-jährigen Deutschen am Bahnhof Bad Ems wurde von der Bundespolizei ein
Elektroimpulsgerät (EIG) ohne amtliches Prüfzeichen, getarnt als Taschenlampe,
sichergestellt.
Funktionsweise: an der Lichtaustrittsöffnung befinden sich zwei halbkreisförmige
Metallschienen, zwischen deren Enden die Spannung aufgebaut und der "Schock"
abgegeben wird. Die Stromspannung beträgt zwischen 8.000 - 9.000 Volt. Sowohl
die Taschenlampe als auch das EIG funktionieren unabhängig voneinander. Ein
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
Bei einer kurz zuvor durchgeführten Kontrolle eines ebenfalls 38-jährigen
Deutschen wurde eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz
festgestellt. Diese basiert auf einer Verurteilung wegen Gefährlicher
Körperverletzung aus 2017, die Kraft Gesetz eintritt und auch mit der Entlassung
aus der Haft nicht entfällt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Personen auf freiem Fuß
belassen.
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Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
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Datum: 04.11.2019 - 15:30 Uhr
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Bad Ems
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