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Kontrollen von Shisha-Bars am 25.10. und 31.10.2019 im Stadtgebiet München

ID: 2240349

(ots) - In den Abendstunden des 25.10.2019 und des 31.10.2019 führte
das Hauptzollamt Rosenheim gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München
(Kriminalfachdezernat 3) und dem Kreisverwaltungsreferat München in insgesamt 20
Shisha-Bars im Stadtgebiet München ganzheitliche Kontrollen durch. Ziel dieser
Kontrollaktionen war die Überprüfung der Lokale hinsichtlich der Einhaltung von
steuerrechtlichen Vorgaben, dem Jugendschutzgesetz, dem Gesundheitsschutzgesetz
sowie der Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen nach dem Gaststättengesetz
und auflagenrechtlicher Bestimmungen des KVR.

Als Ergebnis des Einsatzes lässt sich feststellen, dass keine der 20
kontrollierten Shisha-Bars ordnungsgemäß betrieben wird. In allen kontrollierten
Bars mussten teilweise umfangreiche Verstöße festgestellt werden, wobei diese
die Aufgabenbereiche aller eingesetzten Behörden tangierten.

Beamte des Hauptzollamts prüften, ob der zum Rauchen in den Shisha-Bars
verwendete Wasserpfeifentabak in Deutschland verkehrsfähig ist und ordnungsgemäß
versteuert wurde. Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland, genau wie der
normale Rauchtabak, der Tabaksteuer. In allen 20 Bars fanden die Zollbeamten
sowohl unversteuerten Tabak, als auch Großbehältnisse mit Wasserpfeifentabak,
bei denen das Steuersiegel aufgebrochen war bzw. gänzlich fehlte.

Insgesamt wurden ca. 250 Kilogramm Wasserpfeifentabak von den Zollbeamten
sichergestellt und gegen die betreffenden Betreiber vor Ort Steuerstrafverfahren
wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei eingeleitet.

Des weiteren wurden Verstöße gegen bestehende Auflagen seitens des KVR wegen
nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht vorhandener Kohlenmonoxid-Warnmelder
festgestellt, sowie ein Vielzahl von Anzeigen aufgrund von Verstößen nach dem
Jugendschutz- und dem Gesundheitsschutzgesetz durch die Beamten der örtlich




zuständigen Polizeiinspektionen aufgenommen. Zumeist wurde hierbei Tabak und
Alkohol an Jugendliche abgegeben bzw. ausgeschenkt. Zudem wurden Verstöße gegen
das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung angezeigt. Hierunter fällt
beispielsweise der Ausschank von Alkohol ohne Genehmigung als auch das Rauchen
von echtem Tabak innerhalb der Bars.

Bei einer gleichzeitig durchgeführten Überprüfung der Angestellten und Betreiber
durch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wurden außerdem noch
Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, fehlende Stundenzettel, Schwarzarbeit und
Veruntreuung von Arbeitsentgelt festgestellt.

Die beteiligten Behörden waren an beiden Kontrolltagen jeweils insgesamt mit
rund 100 Beamten im Einsatz.

Zusatzinformation: Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer.
Der Mindeststeuersatz beträgt 22,00 Euro pro kg. Als Nachweis der Versteuerung
müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Nicht jeder
Wasserpfeifentabak ist in Deutschland lebensmittelrechtlich verkehrsfähig.
Gerade die aromatisierten Sorten enthalten bis zu 30 Prozent Feuchtigkeit in
Form von Glyzerin und Zuckermelasse. Diese Tabaksorten dürfen nicht zum
gewerblichen Handel eingeführt und verkauft werden. Erlaubt sind versteuerte
Sorten, die höchstens fünf Prozent Feuchtigkeit in Form von Glyzerin enthalten.
Der hohe Glyzeringehalt des eingeschmuggelten Wasserpfeifentabaks birgt hohe
gesundheitliche Risiken.



Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Pressestelle
Andreas Rudolph
Telefon: 08031/3006-7020
E-Mail: presse.hza-rosenheim(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 04.11.2019 - 16:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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