Hass im Netz geht alle an
Fünfter bundesweiter Aktionstag gegen Hassposting im Internet
(ots) - Das Bundeskriminalamt hat für den heutigen 06.11.2019 zum
zweiten Mal in diesem Jahr einen Tag der Bekämpfung des Hasspostings ausgerufen.
Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine
Kavaliersdelikte - je nach Straftatbestand drohen bis zu 5 Jahre Haft. In
mehreren Bundesländern werden heute kriminalpolizeiliche Maßnahmen, darunter
Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt.
Auch die hessische Polizei ist im Bereich der Bekämpfung dieses Phänomenbereichs
sehr aktiv. Eigens hierfür wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von
Hasspostings auseinandersetzt.
In Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)
übernimmt das "Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus"
(HKE) die Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Bemühungen zur
Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Jeder kann etwas tun!
Zeigen Sie Zivilcourage: Hassreden sollten nicht toleriert oder ignoriert
werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und andere
Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist. Hierbei
kann es hilfreich sein, den Postersteller direkt anzusprechen. Fragen Sie nach,
warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach
Beispielen und Fakten für getätigte Äußerungen. Wichtig ist es, sich nicht
selbst zu Beleidigungen oder Ähnlichem hinreißen zu lassen", so ... "bleiben Sie
in Ihrer Argumentation sachlich und fair." Wenn Sie unsicher sind, ob ein
entsprechender Kommentar bereits strafbar ist, können Sie diesen dem
Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei melden.
Möglichkeit zur Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle
Grundsätzlich können jegliche Strafanzeigen bei jeder örtlichen
Polizeidienststelle angezeigt werden. Im Falle von Hasspostings ist eine genaue
Dokumentation des Sachverhaltes für eine erfolgreiche Strafverfolgung elementar:
- Das Fertigen eines Screenshots des Postings, der die Inhalte
dokumentiert, hilft den Polizeibehörden bei der Beweisführung
- Datum und Uhrzeit der Tat
- Das Internetportal, auf dem das Hassposting stattgefunden hat,
inkl. der exakten Internetadresse des betreffenden Posts (Kopie
der Adresszeile des Internetbrowsers)
Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
- hke.hessen.de
- www.bsi-fuer-buerger.de
- www.sicher-im-netz.de
- www.klicksafe.de
- www.polizei-praevention.de
- www.zivile-helden.de
- www.internet-beschwerdestelle.de
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: pressestelle.hlka(at)polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 06.11.2019 - 11:43 Uhr
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Wiesbaden
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