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Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze

ID: 2241785

(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der Deutsch-Schweizer
Grenze waren Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den vergangenen
Wochen lagebildabhängig unter anderem wieder in grenzüberschreitenden Zügen im
Einsatz. Ferner wurden Reisende im grenznahen Straßenverkehr überprüft.

Im Monat Oktober beanzeigte die Konstanzer Bundespolizeiinspektion dabei 60
Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise. Darunter waren am 20.
Oktober zwei Personen, die in einem Einreisezug aus der Schweiz im Singener
Bahnhof überprüft worden sind. Die 38-jährige Reisende wies sich dabei mit ihrem
nigerianischen Pass aus. Die genaue Überprüfung ergab, dass das vorgelegte
Identitätspapier verfälscht worden ist. Auch ihr 32-jähriger Mitreisender legte
den Bundespolizisten seinen verfälschten nigerianischen Pass vor. Die Beamten
stellten im Ergebnis fest, dass beide Personen die notwendigen Bedingungen zur
Einreise nicht erfüllten. Aufgrund des Anfangsverdachts des Missbrauchs von
Ausweispapieren, der Urkundenunterdrückung und der unerlaubten Einreise wurden
beide Personen beanzeigt. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen sind
aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet und durchgesetzt worden.

13 Personen wurden im vergangenen Monat bei der Konstanzer Bundespolizei wegen
des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts aktenkundig.

In 16 Fällen sind im Monat Oktober durch die Konstanzer Bundespolizei ferner
Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt worden. So überprüften am frühen
Morgen des 13. Oktober im Bereich Bietingen Bundespolizisten zusammen mit der
Eidgenössischen Zollverwaltung einen 29-jährigen PKW-Lenker, der, wie sich bei
der Kontrolle herausstellte, von der deutschen Justiz gesucht worden war.
Seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestand gegen den Mann ein
Vollstreckungshaftbefehl. Der tunesische Staatsangehörige war 2017 vom




Amtsgericht Neuss wegen Betruges in drei Fällen im Tateinheit mit Wucher
rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 EUR verurteilt worden. Weil
der Mann die Geldstrafe bisher nicht bezahlt hatte bzw. unbekannten Aufenthalts
war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft schließlich
Vollstreckungshaftbefehl. Der Festgenommene zahlte die geforderte Geldstrafe am
13. Oktober sogleich und konnte damit eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
abwenden. Er setzte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fort
und reiste in die Schweiz aus [vgl. dazu auch unsere Pressemitteilung unter
"https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/4400733"]. Darüber hinaus
verzeichnete die Bundespolizei Konstanz - neben sieben Urkundenfälschungen -
auch 16 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist zuständig in den
Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tuttlingen und dem
Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen Schleuser und die irreguläre Migration sind
Schwerpunkte der Arbeit der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In
vielen Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit
benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.

Werle



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
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Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
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Datum: 06.11.2019 - 14:58 Uhr
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