Großkontrolle des Zolls nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz-
21 Verstöße am Frankfurter Flughafen bei Reisenden festgestellt
(ots) -
Am 15. Oktober führte der Zoll am Frankfurter Flughafen eine großangelegte
Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Vorschriften des
Geldwäschebekämpfungsgesetzes durch. 82 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 1.219
Reisende nach Höhe und Art der in Ihrem Handgepäck mitgeführten Barmittel, und
überprüften 2.750 weitere Koffer und Reisetaschen. In 21 Fällen stellten sie
Verstöße gegen die Anmeldepflicht fest. Gegen die Reisenden wurden 19
Bußgeldverfahren eingeleitet, sowie zwei sogenannte "Clearingverfahren" zur
weiteren Sachverhaltsaufklärung. Die Höhe der nicht angemeldeten Barmittel
beläuft sich auf rund 309.713 Euro. In sechs Fällen wurde eine
Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 14.650 Euro festgesetzt, da die
betroffenen Personen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten. Es gab auch
besondere Verstecke: Zum Beispiel entdeckten die Zollbediensteten die Geldbündel
in Hosentaschen, in Handyhüllen und zwischen Schokoladeverpackungen. Die
Reisenden, welche das Geld nicht angemeldet hatten, waren zwischen 29 und 80
Jahre alt.
Zusatzinformation: Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab
10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union
anzumelden. Im Jahr 2018 meldeten Reisende am Frankfurter Flughafen in 4.843
Fällen ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro legal an. In 1.313 Fällen
wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht, mit rund 25,6 Millionen Euro
festgestellt. 77 Clearingverfahren wurden zur weiteren Aufklärung des
Sachverhaltes eingeleitet.
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Datum: 08.11.2019 - 09:05 Uhr
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