Festnahmen in Pizzeria/
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
(ots) -
Am 05.11.2019 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Dortmund eine Pizzeria in Gelsenkirchen. Dort wurden drei Inder
als Pizzabäcker und Pizzataxifahrer beschäftigt.
Zwei besaßen keinen gültigen Aufenthaltstitel. Gegen sie wurden Strafverfahren
wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Einer von ihnen war
bereits 2018 aufgefallen. Er war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die
beiden Männer wurden vorläufig festgenommen mit Hilfe eines Dolmetschers
vernommen.
Der dritte Inder war im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, er besaß aber
keine Arbeitserlaubnis. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum
illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne
gültige Arbeitsgenehmigung. "Ihm drohen schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe
bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld bis 500.000 Euro", so der Pressesprecher des
Hauptzollamts Dortmund, Nicolai Prowe.
Menschen aus der Europäischen Union, aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der
Schweiz benötigen in Deutschland keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Alle
anderen müssen einen sogenannten Aufenthaltstitel haben. Ob Ihnen die
Erwerbstätigkeit gestattet ist und mit welchen Auflagen diese verbunden ist,
wird im Aufenthaltstitel eingetragen. Die illegale Beschäftigung von Ausländern
ist eine Form der Schwarzarbeit, gegen die der Zoll erfolgreich ankämpft - zum
Schutz der Bürger und der legalen Arbeitsplätze.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Nicolai Prowe
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 08.11.2019 - 11:29 Uhr
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