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Bispingen: Einbruch in Gebäudekomplex; Wesseloh: Einbruch in Dorfgemeinschaftshaus; Behringen: Pkw in Brand; Schneverdingen: Fahrer von E-Scootern unter Drogeneinfluss

ID: 2243201

(ots) - Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.
08.11.2019 Nr. 1

07.11 / Einbruch in Gebäudekomplex

Bispingen: In der Nacht zu Donnerstag, gegen 04.00 Uhr hebelten Unbekannte die
Tür zu einem Gebäudekomplex an der Gartenstraße auf. Im Inneren des Objekts
zerstörten sie mehrere Türen, gelangten in verschiedene Praxisräume und
entwendeten Bargeld. Der Gesamtschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.

07.11 / Einbruch in Dorfgemeinschaftshaus

Wesseloh: Unbekannte zerstörten in der Nacht zu Mittwoch die Eingangstür des
Dorfgemeinschaftshauses an der Wesseloher Straße und gelangten in den Flur.
Vermutlich aufgrund eines Bewegungsmelders ließen sie von ihrem weiteren
Vorhaben ab. Es wurde nichts entwendet.

07.11 / Pkw in Brand

Behringen: Am Donnerstagvormittag, gegen 11.00 Uhr brannte in der Behringer
Heide, auf einem Parkplatz an der L 211, ein Pkw. Die Polizei schließt
Brandstiftung nicht aus. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Die Polizei
hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen unter 05192/9600 um Hinweise
zur Tat und zu Personen, die sich zur fraglichen Zeit, zwischen 09.00 und 11.00
Uhr, im Bereich des Parkplatzes aufgehalten haben.

04.11 / Fahrer von E-Scootern unter Drogeneinfluss

Schneverdingen: Am vergangenen Montagvormittag kontrollierten Polizeibeamte auf
der Bahnhofstraße zwei Schneverdinger, die jeweils mit einem E-Roller unterwegs
waren. Beide zeigten bei der Überprüfung Auffälligkeiten, sodass der Verdacht
bestand, dass sie Drogen konsumiert hatten. Die Beamten ordneten eine Blutprobe
an, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein. Auch für Fahrer
so genannter E-Scooter gelten dieselben Vorschriften, wie beispielsweise für
Autofahrer, so ein Polizeisprecher. Demnach darf ein Fahrzeug nicht geführt
werden, wenn man unter anderem aufgrund des Genusses berauschender Mittel dazu




nicht in der Lage ist. Mit dem Genuss von Alkohol verhält es sich in diesem
Zusammenhang genauso. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine
Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt
vor, wenn der Fahrer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist. Von einer
Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

08.11 / Fahrlehrer unter Alkoholeinfluss

Soltau: Polizeibeamte kontrollierten nach einem Hinweis aus der Bevölkerung am
Freitagvormittag in Soltau einen mit Fahrschüler und -lehrer besetzten
Fahrschulwagen. Der Fahrlehrer zeigte Anzeichen eines Alkoholkonsums und führte
einen Test durch. Das Ergebnislautete 0,92 Promille. Die Polizeibeamten leiteten
ein Verfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Heidekreis
Pressestelle
Olaf Rothardt
Telefon: 05191 9380-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hk.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 08.11.2019 - 13:29 Uhr
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