Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt, des Zollamtes und der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Erneute Shisha-Bar Kontrollen im Landkreis Hameln-Pyrmont und Holzminden
(ots) - Am 24.05.2019 führte die die
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden erstmalig, gemeinsam mit den
zuständigen Ordnungsämtern der Städte, sowie dem Zoll, unangemeldete
ordnungsrechtliche Kontrollen in 12 Shisha-Bars beider Landkreise durch, bei
denen diverse, u.a. steuerrechtliche Verstöße, festgestellt wurden.
Seinerzeit wurden Auflagen und Weisungen an die Betreiber der betroffenen
Betriebe erteilt, deren Einhaltung es in weiteren, unangekündigten Kontrollen
der Ordnungsämter, des Zolls und der Polizei zu überprüfen galt.
Eine solche Überprüfung fand am Freitag (08.11.2019) sowohl im Stadtgebiet von
Hameln, als auch in Bad Pyrmont und Holzminden, statt. In den späten
Abendstunden kontrollierten die Ordnungshüter, unterstützt von Beamten der
Bereitschaftspolizei in Hannover, insgesamt elf Shisha-Bars.
Ziel der Kontrollen war sowohl die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes,
sowie des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der
Feuerwehr Hameln auch die Kohlenmonoxid-Werte in den Aufenthalts- und
Nebenräumen gemessen. Tatsächlich erleiden immer wieder Personen in
Wasserpfeifenlokalen schwerste Kohlenmonoxid Vergiftungen.
Bei der Kontrolle im Mai musste der Shisha-Bar Betrieb in vier Lokalen
eingestellt werden, da die Kohlenmonoxid-Grenzwerte deutlich überschritten
wurden.
Die Aufgaben des Zollamtes an diesem Abend waren nicht nur die Bekämpfung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sondern auch tabaksteuerrechtliche
Angelegenheiten.
In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossenen
Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden.
Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit
grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz).
Neben den steuerrechtlichen Aspekten galt es allerdings auch gesundheitliche
Aspekte zu beachten. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) inhalieren
Wasserpfeifenraucher, bei nur einer Sitzung, eine Rauchmenge von umgerechnet 80
Zigaretten ein. Zudem beinhaltet illegaler Tabak Konservierungsstoffe, Aromen
und/oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkung auf den Konsumenten nicht
bekannt sind.
Bei der heutigen Kontrolle wurden u.a. Verstöße gegen das Jugendschutz-, sowie
das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Mehrere Kilo unversteuerter Tabak
wurden sichergestellt.
In Bad Pyrmont musste eine Shisha-Bar geräumt werden, nachdem dort eine
Überschreitung des CO-Grenzwertes festgestellt wurde. Die Feuerwehr lüftete das
Lokal, ehe ein hinzugezogener Notarzt sowohl die Gäste, als auch die
Angestellten, untersuchte. Gesundheitliche Beeinträchtigungen konnte der Arzt
nicht feststellen. Aus gefahrenabwehrenden Gründen wurde die Lokalität durch die
Feuerwehr Bad Pyrmont, für den Freitagabend geschlossen.
In Holzminden wurde gegen den Betreiber einer Shisha-Bar ein Zwangsgeld aufgrund
von baurechtlichen Verstößen erhoben. Der Betreiber hatte eine bei der Kontrolle
im Mai auferlegte Auflage nicht erfüllt.
Die verkehrsrechtliche Moral der Bar Besucher lässt in jedem Fall nach wie vor
zu wünschen übrig. Rund um die Lokale wurden mehr als 40 Verkehrsverstöße,
vornehmlich durch Falschparker, festgestellt und geahndet.
Im Vergleich zur ersten Kontrolle im Mai 2019 kann gesagt werden, dass trotz der
Kontrolle im Mai dieses Jahres ähnliche Verstöße festgestellt wurden. Dabei kann
festgestellt werden, dass bei einigen Betreibern die Sensibilität bezüglich der
Gesundheit der Gäste nicht ausreichend ausgeprägt ist.
Sowohl im Landkreis Hameln-Pyrmont als auch im Landkreis Holzminden wurden
wiederum massive Verstöße gegen Steuervorschriften, gegen baurechtliche
Vorschriften, Nichtraucherschutz, Jugendschutz und anderer Vorschriften
festgestellt. Ein Umdenken bzw. eine Sensibilisierung der Betreiber bzgl. ihrer
Verantwortung konnte nicht in jedem Fall festgestellt werden.
In der Hälfte aller Lokale wurde der CO-Grenzwert überschritten. Da auch gegen
Jugendschutzvorschriften verstoßen wurde, sollten sich sowohl erwachsene
Besucher, als auch Erziehungsberechtigte vorab darüber informieren, ob die
Lokale insbesondere die Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz
erfüllen.
Rückfragen bitte an:
Stephanie Heineking-Kutschera
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 09.11.2019 - 09:00 Uhr
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