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Pressemeldung PI Wilhelmshaven/Friesland vom 08.-10.11.2019

ID: 2243924

(ots) -
Versuchter Einbruch in Gemeindezentrum:

Im Zeitraum zwischen Mittwoch, dem 06.11.2019 und Freitag, dem
08.11.2019, ist es zu einem versuchten Einbruch in ein
Gemeindezentrum in der Marktstraße in Wilhelmshaven gekommen. Die
unbekannten Täter versuchten die Eingangstür aufzuhebeln. Zu einem
Eindringen in das Objekt ist es nicht gekommen.



Einbruch in Antiquitätengeschäft:

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ist in ein
Antiquitätengeschäft in der Grenzstraße eingebrochen worden. Die
Haupteingangstür wurde massiv aufgehebelt und das Geschäft im
Anschluss durch die unbekannten Täter durchsucht. Nach ersten
Erkenntnissen wurde kein Diebesgut erlangt.



Einbruch in Bäckerei:

Zu einem weiteren Einbruch in der Nacht zu Freitag ist es in einer
Bäckerei am Rathausplatz gekommen. Hierbei wurde die Glasschiebetür
brachial aufgebrochen (Siehe Bild). Im Inneren der Bäckerei wurden
mehrere Schränke aufgebrochen. Die Täter erlangten Bargeld in bislang
unbekannter Höhe.



Erneuter Einbruch in Möbelgeschäft:

In der Nacht zu Freitag ist es erneut zu einem versuchten Einbruch in
ein Möbelgeschäft in der Peterstraße gekommen. Aufgrund von
Erweiterungen des Einbruchsschutzes durch das Möbelhaus, scheiterten
die Täter diesmal an der Eingangstür.
Das Geschäft war bereits am 03.11.2019 tatbetroffen, wo die Täter
einen Kaffeevollautomaten entwendeten.
Siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4428596 vom
04.11.2019



Einbruch in Einfamilienhaus:

Am Freitag, den 08.11.2019, ist es im Zeitraum zwischen 16:15 Uhr und
18:00 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im Nansenweg,
Ortsteil Maadebogen, gekommen. Die unbekannten Täter verschafften
sich durch das Aufhebeln der Terrassentür Zugang zum Haus. Im




Folgenden wurde das gesamte Haus durchsucht und Schmuck in bislang
unbekannter Höhe entwendet.

In allen Fällen hat der Zentrale Kriminaldienst der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zu
den oben genannten Taten machen können, werden gebeten sich bei der
Polizei in Wilhelmshaven unter der Telefonnummer 04421-9420 zu
melden.



Beleidigungen und "Hitlergruß" - 42-jähriger wird in Gewahrsam
genommen

Am Samstag, gegen 16:15 Uhr, wurde die Polizei Wilhelmshaven zu einem
Einsatz zum Theaterplatz gerufen. Vor Ort wurde ein alkoholisierter
42-jähriger Wilhelmshavener angetroffen, welcher lautstark seine
rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck brachte. Zwei 15-jährige
Wilhelmshavener, welche einen Migrationshintergrund aufweisen, wurden
durch den 42-jährigen massiv beleidigt. Zudem zeigte dieser den
sogenannten "Hitlergruß". Während der Sachverhaltsaufnahme beleidigte
der 42-jährige die beiden Personen im Beisein der eingesetzten
Beamten fortführend, so dass ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Anstatt dem Platzverweis Folge zu leisten, beleidigte dieser die
eingesetzten Beamten. Der 42-jährige wurde in Gewahrsam genommen.
Dieser wird sich neben diversen Anzeigen wegen Beleidigung auch einem
Ermittlungsverfahren wegen "Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidrigen Organisationen" verantworten müssen.



Graffiti - Hakenkreuz an Hauswand gesprüht

In der Nacht von Freitag auf Samstag ist es zu einer Sachbeschädigung
durch Graffiti in der Kaakstraße in Wilhelmshaven bekommen. Dort
wurden mehrere Graffiti an die Hauswand gesprüht. Unter anderem auch
ein "Hakenkreuz".

Der Staatsschutz vom Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen.



Sachbeschädigungen an PKW - Betrunkene treten Außenspiegel von
Fahrzeugen ab

Zwei alkoholisierte Männer (29 und 34 Jahre) haben am Samstag, gegen
23:30 Uhr, im Bereich der Börsenstraße, die Außenspiegel von
geparkten Fahrzeugen abgetreten. Durch aufmerksame Zeugen wurde die
Polizei informiert. Aufgrund der guten Personenbeschreibung konnten
die beiden Männer im Nahbereich angetroffen werden. Insgesamt wurden
drei Fahrzeuge beschädigt. Die Beschuldigten wurden nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen entlassen und werden sich für die
Sachbeschädigungen an den Fahrzeugen verantworten müssen.



29-Jähriger führt PKW und steht voll unter Drogeneinfluss

Die Polizei hat am Samstagnachmittag, gegen 16:00 Uhr, einen
29-jährigen Wilhelmshavener in seinem PKW, einem Audi A5, auf der
Peterstraße kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurden
Anzeichen für eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmitteln
festgestellt. Die Anzeichen erhärteten sich nach einem positiven
Drogenvortest (Urintest). Demnach steht der 29-jährige unter dem
Einfluss von Kokain, Amphetamin und Cannabis. Die Entnahme einer
Blutprobe wurde daraufhin von den Beamten angeordnet und anschließend
von einem Arzt durchgeführt.
Auf richterliche Anordnung wurde anschließend noch der Audi
durchsucht. Im Fahrzeug konnte noch eine kleine Menge an Kokain
aufgefunden werden.
Zudem wurde der Fahrzeugschlüssel durch die Polizei in amtliche
Verwahrung genommen und das Führen von Fahrzeugen untersagt, bis der
29-jährige wieder verkehrstüchtig ist.
Neben einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 24 a StVG
muss sich der 29-jährige auch noch wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Da der 29-jährige auch schon im August dieses Jahres einen PKW unter
Drogeneinfluss geführt hat, muss dieser nun mit
führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen.



Fahren ohne Fahrerlaubnis - ungültige ausländische Fahrerlaubnis
vorgezeigt

Am Freitag, gegen 14:30 Uhr, wurde durch den Einsatz- und
Streifendienst der Polizei Wilhelmshaven ein 27-jähriger Marokkaner
auf einem Roller (Kleinkraftrad, bbH 45 Km/h) in der Ulmenstraße
kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle zeigte der 27-jährige eine
marokkanische Fahrerlaubnis vor.
Da er aber bereits seit 2015 in Deutschland wohne, sei die
ausländische Fahrerlaubnis nach der deutschen Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)nicht mehr gültig. Gem. § 29 FeV sei eine ausländische
Fahrerlaubnis, welche außerhalb von einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum, erworben wurde, nur noch sechs
Monate in Deutschland gültig, wenn der ordentliche Wohnort in der
Bundesrepublik ist. Danach muss die Umschreibung in eine deutsche
Fahrerlaubnis beantragt werden. Erfolgt dies nicht, verliert der
Führerscheininhaber das Recht Fahrzeuge in Deutschland zu führen.
Gegen den 27-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "Fahren
ohne Fahrerlaubnis" eingeleitet.



Verkehrsunfall aus Parkplatz - PKW fährt Fußgängerin über den Fuß

Auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts in der Zedeliusstraße
kam es am Samstagvormittag, gegen 10:00 Uhr, zu einem Verkehrsunfall.
Ein 49-jähriger parkte mit seinem PKW, einem Ford C-Max, rückwärts
aus einer Parklücke aus. Dabei wurde die 80-jährige Frau übersehen,
welche sich fußläufig auf dem Rückweg vom Einkaufen befand. Der PKW
erfasste die Frau mit dem hinteren Reifen der Beifahrerseite. Dabei
kam der rechte Fuß unter den Reifen, so dass die 80-jährige dabei
schwer verletzt und dem städtischen Krankenhaus mit einem
Rettungswagen zugeführt wurde.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verkehrsunfalls in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung
eingeleitet.



Verkehrskontrolle eines VW Golf - Autotuning mit Folgen

Am Freitagmorgen, gegen 07:30 Uhr, konnte durch die Polizei ein
auffällig getunter PKW, VW Golf, im Banter Weg kontrolliert werden.
Im Rahmen der Kontrolle konnten diverse Bauartveränderungen an dem
Fahrzeug festgestellt werden. An dem PKW war die
Rad-/Reifenkombination verändert worden. Zudem wurden Sportsitze und
ein sog. Überrollkäfig verbaut sowie Veränderungen an den
lichttechnischen Einrichtungen vorgenommen. Eine Sportauspuffanlage
wurde ebenfalls verbaut. Dadurch überschritt der "Sound" die
zulässige Lautstärke für das Fahrzeug um 15 Dezibel.
Alle Veränderungen waren nicht durch eine amtliche Stelle abgenommen
und entsprechend in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden. Aufgrund
der gravierenden Veränderungen war die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs erloschen. Der PKW wurde im Auftrag der Polizei durch ein
Abschleppunternehmen sichergestellt und dem TÜV Nord vorgeführt. Das
Fahrzeug darf erst wieder im öffentlichen Verkehr geführt werden,
wenn alle Veränderungen ordnungsgemäß abgenommen, oder der
Originalzustand wiederhergestellt wurde.
Neben den Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (135 Euro und 1
Punkt) kommen noch die Gebühren für das Abschleppen und die
Vorführung beim TÜV auf den Fahrzeughalter zu.



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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Datum: 10.11.2019 - 11:00 Uhr
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