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191110-1. Eine vorläufige Festnahme nach diversen Verkehrsstraftaten mit Verfolgungsfahrt

ID: 2243959

(ots) - Zeit: 08.11.2019, ab 21:34 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet, BAB
7, AS Hausbruch bis BAB 23, AS Itzehoe

Beamte der Verkehrsdirektion Innenstadt / West (VD 2) nahmen am Freitagabend
einen 52-jährigen Deutschen nach einer Verfolgungsfahrt mit mehreren
Funkstreifenwagen bis in das Landesgebiet Schleswig-Holstein vorläufig fest. Dem
52-Jährigen werden unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Durchführung
eines verbotenen Fahrzeugrennens und die Gefährdung des Straßen- und
Bahnverkehrs vorgeworfen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden die Beamten der VD 2 auf den Fahrer
eines Ford Transit auf der BAB 7 in Höhe Hausbruch aufmerksam, der 150 km/h bei
zugelassenen 120 km/h fuhr. Diese Geschwindigkeit hielt der Fahrer auch vor dem
Elbtunnel bei zugelassenen 80 km/h bei.

Die Beamten signalisierten dem Fahrzeugführer hierauf, dass er für eine
Verkehrskontrolle die Autobahn in Höhe AS Bahrenfeld verlassen solle. Dieser
Weisung widersetzte sich der Fahrer durch Flucht und setzte seine Fahrt mit
erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Richtung Norden fort.

Unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten verfolgten die Beamten unter
Hinzuziehung weiterer Kräfte das Fahrzeug über die BAB 23 in Richtung Norden und
beobachteten dabei, wie der Fahrer mehrere Fahrzeugführer gefährdete, indem er
mit erheblichen Geschwindigkeiten über alle Fahrspuren schwenkte und andere
Fahrzeuge auf dem Standstreifen rechtsseitig überholte.

Im weiteren Verlauf deutete der 52-Jährige mehrfach das Verlassen der Autobahn
an, verließ diese letztlich an der AS Horst/Elmshorn und flüchtete weiter in
Richtung Horst.

Vielfache Anhalteversuche durch mehrere Funkstreifenwagen der Hamburger- und
Schleswig-Holsteiner Polizei wurden weiterhin missachtet. Teilweise schaltete
der Fahrer das Licht des Fahrzeugs aus und bedeckte mit einem Kleidungsstück




sein Gesicht.

In Horst umfuhr der 52-Jährige einen Bahnübergang bei Rotlicht und geschlossener
Halbschranke. Ein Zugführer eines herannahenden Zuges musste eine
Schnellbremsung einleiten, um eine Kollision zu verhindern.

Bei der erneuten Auffahrt auf die BAB 23 gelang es den Beamten schließlich, dass
Fahrzeug anzuhalten und den Fahrzeugführer vorläufig festzunehmen. Hierfür wurde
die BAB 23 kurzzeitig voll gesperrt.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der 52-Jährige nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus befand er sich in Bewährung wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis und legte außerdem einen gefälschten DDR-Führerschein vor.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

Insgesamt waren 19 Funkstreifenwagen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und der
Bundespolizei eingesetzt.

Der 52-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt und nach Abschluss der
Maßnahmen mangels Haftgründen wieder entlassen.

Die Ermittlungen dauern an.

Th.



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Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
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Datum: 10.11.2019 - 12:00 Uhr
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