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Unter Alkohol auf einem "Elektrokleinstfahrzeug"

ID: 2244234

(ots) -
(swe). Ein 25-jähriger Mann aus Deckbergen ist in der Rintelner Polizeistatistik
der erste, der unter Alkoholeinwirkung auf einem Elektrokleinsfahrzeug erwischt
wurde und der nun mit den entsprechenden Folgen leben muss. Der 25-jährige fuhr
einen sogenannten "E-Scooter" auf der Berliner Straße in Engern. Der Scooter
kann eine Geschwindigkeit über 6 km/h erreichen. Da der Mann des Scooter im
öffentlichen Verkehrsraum nutzte und dabei derart stark unter Alkoholeinfluss
stand, dass er absolut fahruntüchtig war, wurde eine Blutentnahme angeordnet.
Einen Führerschein hatte der Mann nicht. Der wäre ihm sonst nämlich abgenommen
worden, obwohl der Führerschein nicht zum Fahren des E-Scooters erforderlich
ist. Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt: Elektrokleinstfahrzeuge sind
Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Eine extra für diese Fahrzeuge
eingeführte aufklebbare Versicherungsplakette hatte der E-Scooter des Mannes
allerdings auch nicht, so dass auch noch wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz gegen ihn ermittelt wird. Das
Bundesverkehrsministerium hat auf seiner Seite sehr anschaulich dargestellt, was
für Elektrokleinstfahrzeuge an rechtlichen Regeln gilt. (BMVI): "Auch für
Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des
Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille
strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am
Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in
der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze!"



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
Hasphurtweg 3
31737 Rinteln
Telefon: 05751/95450
E-Mail: pressestelle(at)pi-nbg.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg




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Datum: 11.11.2019 - 09:36 Uhr
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