Finanzkontrolle Schwarzarbeit:
Arbeitnehmer nicht angemeldet , Jobcenter betrogen
(ots) - Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass eine im Landkreis Regensburg
ansässige Transportunternehmerin vom Amtsgericht Regensburg zu einer
Bewährungsstrafe von drei Monaten und ein Taxifahrer aus Regensburg zu einer
Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt wurden.
Die Geschäftsfrau unterließ es über einen Zeitraum von über zwei Jahren die in
ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß, unter Angabe der
tatsächlich geschuldeten Bruttolöhne, bei den zuständigen Sozialkassen
anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen an die zuständigen
Einzugsstellen vollständig und fristgerecht abzuführen, kam die Firmeninhaberin
nicht nach. Zudem zahlte die Unternehmerin einen Teil der monatlichen Löhne
schwarz in bar aus. Der so für die Sozialkassen entstandene Schaden beläuft sich
auf ca. 36.000,-- Euro, für den die Beschuldigte aufzukommen hat.
Der Taxifahrer machte sich des Betrugs zu Lasten des Jobcenters der Stadt
Regensburg so-wie der uneidlichen Falschaussage im Verfahren gegen seinen
Arbeitgeber strafbar. Während eines Zeitraums von ca. fünf Jahren entstand dem
Jobcenter ein Schaden in Höhe von ca. 31.500,-- Euro. Das Amtsgericht Regensburg
hat die Einziehung dieses Betrags angeordnet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg(at)zoll.bund.de
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Datum: 11.11.2019 - 09:50 Uhr
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